Hallo Tanja,
Dem Beitrag von „?“ wird zugestimmt. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches muss das Familiengericht wegen § 16 Abs. 1 VersAusglG die externe Teilung bei Ihrem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung durchführen. Bitte prüfen Sie daher, ob das Familiengericht zu Ihren Gunsten entsprechende Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet hat.