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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Puschel15.12.2022 | 16:55
157 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin. Im Rahmen meiner Scheidung teilte die Rentenversicherung meines Mannes mit, daß für ihn Zeiten aus Österreich berücksichtigt werden müssen. Schon mindestens 5 Jahre vor unserer Hochzeit und auch danach war er aber nicht im Ausland tätig. Warum sollen also die vorehelichen Zeiten eine Rolle spielen? Ich würde mich über eine Expertenantwort freuen. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Richtige Antwort.

Um den Ehezeitanteil zu ermitteln, erfolgt zunächst eine vollständige Rentenberechnung aus allen Zeiten. Hier werden Zeiten bei einem ausländischen Versicherungsträger zB nach den europäischen Vorschriften den deutschen Zeiten gleichgestellt. Sie wirken hier indirekt rentensteigernd, weil zB. der Durchschnitt für die Bewertung der beitragslosen Zeiten ansteigt (Berechnung nach zwischen- oder überstaatlichen Recht). Weil aber vermieden werden soll, dass die deutsche Rente - warum auch immer - mit den ausländischen Zeiten niedriger ausfällt, wird auch eine Rente nach rein innerstaatlichen Recht berechnet. Der höhere Wert ist dann maßgeblich.

Für die Auskunft an das Familiengericht wird dann aus dieser Berechnung der Anteil ermittelt und mitgeteilt, welcher auf die maßgebliche Ehe-/Partnerschaftszeit entfällt. Dieser Anteil wird in der Regel auf den anderen Ehegatten übertragen.

Beste Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 15.12.2022 | 21:02
Hallo Puschel, das hängt mit der Rentenberechnung zusammen/den Werten, die letztendlich für den Ehezeitraum zu ermitteln sind. Da auch Auslandszeiten/auch aus vorehelichen Zeiten, in Summe die dtsch. Rente/seine beeinflussen können, ist die Erfassung dieser Zeiten zunächst vorgesehen, um die für den Versorgungsausgleich erforderlichen/zutreffenden zu halbierenden Teilungswerte zu ermitteln. Gruß w.
Puschelam 16.12.2022 | 09:57
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten. Ich wünsche ein schönes Wochenende. MfG
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