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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich europäische Union

von rosi04.03.2014 | 10:34
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Guten Tag, ich habe eine Frage zu dem Versorgungsausgleich in der europäischen Union. 1991 wurde ich geschieden. Es wurde ein Versorgungsausgleich gemacht. Ich stelle nun fest, dass höchstwahrscheinlich Zeiten der Berufstätigkeit, die mein damaliger Ehemann in England erworben hatte in diesem Versorgungsvergleich nicht berücksichtigt wurden sondern lediglich seine berufstätige Zeit in Deutschland. In Erfahrung bringen konnte ich nun, dass im Allgemeinen zwar beruftstätige Zeiten in der europäischen Union bei der Rente berücksichtigt werden, Zahlungen der Rente für berufstätige Zeiten in der europäischen Union aber im jeweiligen Land beantragt werden müßen. Da ich in Kürze in Rente gehen werde, weiß ich nun nicht was ich zu tun habe. Kann ich den REntenverlauf meines ehemaligen Ehemanns bei der Rentenversicherung anfordern? Muß ich nun einen Antrag für meine Rente (Versorgungsausgleich) selbst in England stellen? Ich selbst war während dieser Zeit nicht berufstätig, von daher hätte ich nur Ansprüche aus dem Versorgungausgleich. Kann ich eine Kopie des damals berechneten Versorgungsausgleichs bei dem zuständigen Gericht anfordern? Was muß ich denn nun tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der in Deutschland bekannte Versorgungsausgleich ist international betrachtet eher eine Ausnahme. Lassen Sie ihren Anspruch auf die Rentenanrechte ihres geschiedenen Mannes in Großbritannien durch das zuständige Familiengericht prüfen (Antrag auf Abänderung). Dort können Sie auch eine Kopie des ursprünglichen Scheidungsurteils anfordern.

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