Hallo Johanna,
die externe Teilung beim Versorgungsausgleich ist das Übertragen von Anwartschaften auf einen anderen Träger, dies ist von einer möglichen Erwerbsminderungsrente unabhängig.
Bei betrieblichen oder privaten Anrechten ist die externe Teilung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann aber als mögliche Alternative zur internen Teilung vereinbart oder vom Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners verlangt werden, sofern die Regelungen des jeweiligen Versorgungsträgers die externe Teilung zulassen:
→ Der ausgleichsberechtigte Ehepartner und der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners können den Ausgleich durch externe Teilung vereinbaren. Das kann für den ausgleichsberechtigten Ehepartner sinnvoll sein, weil er auf diese Weise zum Beispiel ein für ihn bereits bestehendes Versorgungsanrecht bei seinem Versorgungsträger aufstocken kann.
→ Der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners kann ohne Zustimmung des Ausgleichsberechtigten eine externe Teilung verlangen, wenn der Wert des auszugleichenden Anrechts bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigt. Zur Begründung des Anrechts für den ausgleichsberechtigten Ehepartner hat der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehepartners (Zielversorgungsträger) einen Kapitalbetrag zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Kapitalbetrags legt das Familiengericht in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich fest. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann die Zielversorgung im Vorfeld selbst wählen. Zielversorgung kann auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Der Träger der Zielversorgung muss mit einer externen Teilung einverstanden sein. Daher muss der ausgleichsberechtigte Ehepartner beim Familiengericht eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen
Eine externe Teilung ist nicht mehr möglich, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Regelaltersgrenze überschritten hat und ihr eine Altersvollrente bindend bewilligt worden ist.
Diese und weitere Hinweise zum Versorgungsausgleich finden Sie in unserer Broschüre: Geschiedene: Ausgleich bei der Rente, hier der Link:https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.