Hallo "Ludwig",
auf eine Anfrage wird die Deutschen Rentenversicherung Ihnen selbstverständlich eine Auskunft erteilen.
Diese Auskunft wird sich aber auf die Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschränken. Alle anderen Versorgungen werden bei einer Scheidung aber auch in den Versorgungsausgleich einbezogen.
Informationen zum Versorgungsausgleich erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung im Bereich Scheidung und Rente. (Der Link musste leider wegen Darstellungsproblemen entfernt werden!)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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