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Versorgungsausgleich -fiktive Berechnung-

von Ludwig26.09.2007 | 10:15
2318 Ansichten
8 Antworten
Hallo Expertenforum, meine Frau und ich leben seit 8/2005 getrennt und wir möchten gerne eine "fiktive Versorgungsausgleichberechnung" erstellen lassen. Ist dies möglich und wie ist die Vorgehensweise? Genügt ein gemeinsam verfasstes Schreiben mit beiden Rentenversicherungsnummern an die DRV (beide Berlin) mit den Unterschriften von mir und meiner Frau? Vielen Dank für Ihre Mühe

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.09.2007 | 10:30

Hallo "Ludwig",

auf eine Anfrage wird die Deutschen Rentenversicherung Ihnen selbstverständlich eine Auskunft erteilen.

Diese Auskunft wird sich aber auf die Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschränken. Alle anderen Versorgungen werden bei einer Scheidung aber auch in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Informationen zum Versorgungsausgleich erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung im Bereich Scheidung und Rente. (Der Link musste leider wegen Darstellungsproblemen entfernt werden!)

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

7 Antworten

B2am 26.09.2007 | 10:28
Die Rentenversicherung berechnet nicht den Versorgungsausgleich, sondern "nur" die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder der Ehepartener in der Ehezeit erwirtschaftet hat. Auf Grundlage dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung sonstiger noch vorhandenen Anwartschaften (Betriebspensionen, private Rentenversicherungen, etc., etc.) wird der Versorgungsausgleich dann vom Familiengericht berechnet und im jeweiligen Urteil festgelegt. Die DRV setzt das Urteil dann später nur noch um. Einen "fiktiven" Versorgungsausgleich wir die DRV Ihnen daher nicht erstellen/berechnen können.
,,.am 26.09.2007 | 10:40
Meeeensch, vertragt euch lieber
Hinweisam 26.09.2007 | 14:16
Siehe bei Google Suche unter "Rente - Überprüfung", da läßt sich Ihre Anfrage sicher lösen
Schiko.am 26.09.2007 | 17:11
Hoffe nicht, meine zeilen beeinflussen die sieben jahresehe einer gewissen dame. Bei einer scheidung werden in der regel die so- genannten entgeltpunkte (EP.). die während der ehedauer erworben wurden ausgeglichen. In 2007 werden bei exakt 29.488 sozialver- sicherten jahresv erdienst , EP. ist gleich 26,27 berücksichtigt. Ist der verdienst 30.488 entstehen 1,0339 EP. und 27,16 RW., bei nur 28.488 0,9661 EP. und 25,38 rentenwert. Übertragen oder gekürzt werden immer nur die EP. während der gemeinsamen ehedauer. Verheiratet 1.1.2001 - 31.12.2007 nach St.Pauli ehe rechnet sich dies so: Ehemann erwarb in dieser ehedauer aufgrund des verdienstes 15 EP. und die Ehefrau 10 EP Es werden 2,50 EP. beim ehemann gekürzt und auf die ehefrau übertragen. Jeder partner hat dann ausgeglichen 12,50 EP. und einen rechnerischen wert von 26,27 x 12,5 = 328,38 rente. Der rentenwert in den neuen bundesländern ist 23,09 je EP. Mit freundlichen Grüßen.
B2am 27.09.2007 | 07:20
Diese Rechnung ist zwar grundsätzlich nicht verkehrt gilt aber eben nur wenn ausschliesslich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Außerdem wird nicht jahresweise verglichen sondern auf Grund der Werte für die gesamte Ehedauer gerechnet. Wer Zeit und Muse hat kann dies gerne in den §§ 1587 ff. BGB nachlesen.
ratam 27.09.2007 | 08:08
da finden sie bestimmt "Ihre-Vorsorge.de"
Edgaram 27.09.2007 | 14:44
Die Rentenversicherungsträger erteilen auf Antrag der Versicherten Eherechtsauskünfte (über die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) auch an Versicherte. Allerdings können dabei natürlich weitere Anwartschaften (Betriebspensionen, private Rentenversicherungen, etc., etc.) nicht berücksichtigt werden. Außerdem müssten Sie die, wie das Familiengericht auch, dem Rentenversicherungsträger die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB mitteilen. Sofern Sie also für sich und Ihre getrennt lebende Frau ein solche Eheauskunft beantragen, könnten Sie theorethisch die zu übertragenden Anwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Splitting) selbst ausrechnen ! Bsp: Ehemann = 400 € in der Ehezeit Ehefrau = 200 € in der Ehezeit Differenz =200 € : 2 = 100 € werden vom Ehemann auf die Ehefrau übertragen !
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