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Experten-Antwort

versorgungsausgleich gerecht?

von Beate27.02.2024 | 12:54
200 Ansichten
7 Antworten
Ich habe 11 Jahre 4 Kinder überwiegend alleine erzogen. Mann war tagsüber arbeiten. Nun hat er 5,4158 Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung und ich 5,5255 Punkte. Ist es da gerecht,wenn ihm bei der Scheidung meine 5,5255 Punkte im Wege einer internen Teilung übertragen werden? Dann hätte ich ja 0 Entgeltpunkte am Ende... Kann mir hier jemand weiterhelfen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2024 | 14:01

Guten Tag,

 

Grundsätzlich werden sämtliche Versorgungsanrechte, die die Ehepartner in der Ehezeit erworben haben, aufgeteilt.

 

Dabei erhält jeder Ehepartner die Hälfte aus den Anrechten des anderen Ehepartners.

 

Haben beide Ehepartner in der Ehe Versorgungsanrechte erworben, kommt es zu einem Hin ­und ­Her-Ausgleich.

 

Jeder Ehepartner gibt die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte ab und ist insoweit ausgleichspflichtig. Gleichzeitig erhält er die Hälfte der ehezeitlichen Anrechte vom anderen Ehepartner und ist damit ausgleichsberechtigt.

 

Bei fast gleichen Ansprüchen wie in Ihrem Fall wird Ihr Kontostand nach durchgeführtem Hin und Her-Ausgleich wieder ungefähr der Vorherige sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Du meine Güteam 27.02.2024 | 12:57
Falsches Forum
VAGam 27.02.2024 | 12:59
Wenn die EGPT so stimmen, was ich stark bezweifle, würden Sie die Hälfte Ihrer EGPT an Ihren Mann abgeben und Ihr Mann die Hälfte seiner EGPT an Sie, was fast zu einer Nullnummer führen würde. Es werden ja alle in der Ehezeit erworbenen Ansprüche geteilt, da scheinen mir Ihre Angaben ziemlich unglaubwürdig. Sie sollten sich besser mal individuell anhand tatsächlicher Zahlen beraten lassen, statt hier Spekulationen auszulösen.
VAGam 27.02.2024 | 12:59
So funktioniert ein VAG nicht, bitte wenden Sie sich an ihren Anwalt zur Erklärung. Ein Ausgleich funktioniert in beide Richtungen
Maxam 27.02.2024 | 13:03
Nur soviel dazu, er bekommt doch nicht Ihre gesamten Rentenpunkte übertragen. Sie gehen im Falle einer Scheidung beide gleich aus dieser Ehe raus. Wer mehr hat, gibt dem der weniger hat so viel ab, daß beide gleich viel haben.
KSCam 27.02.2024 | 13:05
Es ist ziemlich müßig in einem Forum über die Gerechtigkeit von Gesetzen zu reden. Was wäre in Ihren Augen die gerechtere Lösung? Ihre Punkte komplett behalten und die Hälfte von ihm bekommen? Das würde aber Ihr Mann für ziemlich mies halten.
Space Invaderam 27.02.2024 | 13:17
Mal davon abgesehen, dass es Unsinn ist, was Sie geschrieben haben, lässt sich Ihre Frage nach der Gerechtigkeit glasklar mit JA beantworten. Schließlich hat Ihr Mann in der Zeit gearbeitet und Ihre Kinder versorgt. Deswegen heißt es VersorgungsAUSGLEICH.
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