Sehr geehrte Frau Farwick,
werden im Rahmen des Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften übertragen, erhalten Sie je 0,0313 Entgeltpunkte einen Wartezeitmonat. Die Anrechnung dieser Monate ist allerdings auf die Anzahl der Ehemonate beschränkt, die nicht bereits mit Wartezeitmonaten belegt sind ((vgl. § 52 Abs. 1 SGB VI).
In Ihrem Falle können daher bis zu 558 Monate auf die Wartezeit angerechnet werden.
Über die tatsächlich angerechneten Monate erhalten Sie nach der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich noch eine abschließende Information durch Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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