Hallo Jacobi,
über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs entscheidet ebenso wie über die Möglichkeit einer nachträglichen Abänderung das zuständige Familiengericht. Soweit Sie also eine Abänderung des Versorgungsausgleichs anstreben, müssten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Dabei sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie hier herunterladen können.
Dann können Sie doch ganz einfach einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten und Ihrer EX den Wert des Ausgleichs monatlich überweisen.
Funktioniert ohne Kosten und jegliche Bürokratie. Und wenn Sie es sich anders überlegen,……
habe ich auch dran gedacht, es sind aber noch ein paar Jahre bis dieser in Kraft tritt. Kann man den Versorgungsausgleich nicht rückgängig machen?
Hallo Jacobi,
über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs entscheidet ebenso wie über die Möglichkeit einer nachträglichen Abänderung das zuständige Familiengericht. Soweit Sie also eine Abänderung des Versorgungsausgleichs anstreben, müssten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Dabei sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie hier herunterladen können.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.