Hallo Jacobi,
über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs entscheidet ebenso wie über die Möglichkeit einer nachträglichen Abänderung das zuständige Familiengericht. Soweit Sie also eine Abänderung des Versorgungsausgleichs anstreben, müssten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Dabei sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie hier herunterladen können.