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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich nicht gewollt

von Jacobi21.10.2024 | 20:14
318 Ansichten
7 Antworten
Hallo dem Ihre-Vorsorge-Team, ich bin seit über 10 Jahren Geschieden. Bei der Scheidung war es noch nicht geklärt mit dem Versorgungsausgleich. Da meine damalige Frau und ich uns damit nicht auskannten, haben wir dem Gericht zugestimmt. Nun soll ich einen Versorgungsausgleich bekommen, den ich aber nicht möchte, und meine Ex-Frau auch gebrauchen kann. Wie können wir (Ex-Frau und ich) diesen Versorgungsausgleich rückgängig machen ohne Kosten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.10.2024 | 08:40

Hallo Jacobi,

 

über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs entscheidet ebenso wie über die Möglichkeit einer nachträglichen Abänderung das zuständige Familiengericht. Soweit Sie also eine Abänderung des Versorgungsausgleichs anstreben, müssten Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Dabei sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

 

Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie hier herunterladen können.


 

6 Antworten

KSCam 21.10.2024 | 20:26
Dann können Sie doch ganz einfach einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten und Ihrer EX den Wert des Ausgleichs monatlich überweisen. Funktioniert ohne Kosten und jegliche Bürokratie. Und wenn Sie es sich anders überlegen,……
Jacobiam 21.10.2024 | 20:42
KSC schrieb

Dann können Sie doch ganz einfach einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten und Ihrer EX den Wert des Ausgleichs monatlich überweisen.

Funktioniert ohne Kosten und jegliche Bürokratie. Und wenn Sie es sich anders überlegen,……

habe ich auch dran gedacht, es sind aber noch ein paar Jahre bis dieser in Kraft tritt. Kann man den Versorgungsausgleich nicht rückgängig machen?
KSCam 21.10.2024 | 21:14
Jacobi schrieb

habe ich auch dran gedacht, es sind aber noch ein paar Jahre bis dieser in Kraft tritt. Kann man den Versorgungsausgleich nicht rückgängig machen?

Das müsste das Familiengericht prüfen und das dürfte nicht umsonst sein, wenn es überhaupt geht. Aber sie können der EX ja auch schon früher Geld schenken. Sie scheinen ja unbedingt die Bürokratie bemühen wollen, unglaublich.
VAGam 21.10.2024 | 21:52
Sie haben damals zugestimmt, ob Sie sich damit auskannten oder nicht, spielt keine Rolle. Sie hätten sich ja informieren können. Ob eine Rücknahme möglich ist, prüft das Familiengericht, das ist keine Aufgabe der Rentenversicherung. Sie sollten sich aber diesmal besser anwaltlich beraten lassen, denn kostenfrei wird das ganze Prozedere sicher nicht sein.
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