Eine pauschale Antwort ist ohne konkrete Kenntnis des Sachverhaltes und der Zahlen nicht möglich;
wäre Ihre Frau z.B. die ausgleichsverpflichtete Person bei einem Versorgungsausgleich, sänke deren Rente sogar.
Zudem sind bei diesem Themenkomplex so viele weitere Punkte betroffen (z.B. Höhe mgl. Waisenrenten, Einkommensanrechnung, Splitting, Erziehungsrente, Erbrecht, Krankenversicherung d. Hinterbliebenen), dass in einem öffentlichen Forum mit allgemeinen Fragen niemand Ihre Anfrage umfänglich beantworten kann.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei einem Versorgungsausgleich eine Ehe geschieden werden muss (Beschluss d. Familiengerichtes), alleine durch die Verfahrensdauer (ggf. mit Trennungsjahr) ist hier nicht mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen.