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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich oder Hinterbliebenenrente

von Burning Nose26.02.2025 | 20:16
366 Ansichten
5 Antworten
Hallo. Ich habe krankheitsbedingt nicht mehr lange zu leben. Ist für meine Frau eine Hinterbliebenenrente oder der Versorgungsausgleich bei Ehescheidung eher von Vorteil? PS im folgenden Abschnitt ist Ihnen ein Tippfehler unterlaufen: es muss heißen "Einwilligung", nicht "Einwiligung"...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2025 | 07:58

Eine pauschale Antwort ist ohne konkrete Kenntnis des Sachverhaltes und der Zahlen nicht möglich; 

wäre Ihre Frau z.B. die ausgleichsverpflichtete Person bei einem Versorgungsausgleich, sänke deren Rente sogar. 

 

Zudem sind bei diesem Themenkomplex so viele weitere Punkte betroffen (z.B. Höhe mgl. Waisenrenten, Einkommensanrechnung, Splitting, Erziehungsrente, Erbrecht, Krankenversicherung d. Hinterbliebenen), dass in einem öffentlichen Forum mit allgemeinen Fragen niemand Ihre Anfrage umfänglich beantworten kann. 

 

Bitte beachten Sie zudem, dass bei einem Versorgungsausgleich eine Ehe geschieden werden muss (Beschluss d. Familiengerichtes), alleine durch die Verfahrensdauer (ggf. mit Trennungsjahr) ist hier nicht mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen. 

 

 

4 Antworten

Bessiwissiam 26.02.2025 | 21:43
"PS im folgenden Abschnitt ist Ihnen ein Tippfehler unterlaufen: es muss heißen "Einwilligung", nicht "Einwiligung"..." Echt jetzt? Immer noch der Besserwisser???
Ultraam 27.02.2025 | 07:27
Auf diese Frage gibt es keine Patentantwort. Es kommt darauf an, wie hoch die Einkünfte der Frau sind und wie sehr sich dadurch die Witwenrente verringert bzw. ganz zum Ruhen kommt. Und es kommt darauf an, ob Ihre Frau bei einem Versorgungsausgleich die Begünstigte ist und in welchem Umfang. Derart komplexe Berechnungen sprengen den Rahmen dieses Forums. Lassen Sie sich von Ihrer RV und der RV Ihrer Frau Probeberechnungen erstellen. Allerdings dürfen Sie davon ausgehen, dass solche Sachen nicht oberste Priorität im Arbeitsalltag der Mitarbeiter haben. Es kann also eine Weile dauern, bis jemand die wichtigen Sachen beiseite schiebt, um derartige Sonderwünsche zu erfüllen.
Mondkindam 27.02.2025 | 10:20
Falls für Sie das neue Hinterbliebenenrentenrecht maßgeblich ist (Beide nach dem 01.01.1962 geboren oder nach dem 31.12.2001 geheiratet) müssen Sie sich auch nicht scheiden lassen, da gibt es auch noch die Möglichkeit des Rentensplittings.
Schadeam 27.02.2025 | 22:20
Wenn Sie nicht mehr lange zu leben haben, dürfte sich das erübrigt haben, denn bis die Scheidung durch wäre, sind Sie tot. Und kalkulieren Sie in Ihre Optimierung auch die Kosten eines Scheidungsverfahrens ein. Alles gute. Hoffentlich erleben Sie noch den Beratungstermin.
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