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Versorgungsausgleich OST

von Geschiedener11.10.2007 | 18:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe 1973 in der ehemaligen DDR geheiratet. 1984 bin ich in den "Westen" umgesiedelt. Dort wurde 1988 meine Ehe geschieden. Für die gesamte Ehedauer wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ist das gerecht? Soweit ich weiss, wurde in der ehemaligen DDR kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Wäre es da nicht vom Grundsatz der Gleichbehandlung nach rechtens, wenn nur die im "Westen" zurückgelegten Ehejahre herangezogen würden? Vielen Dank!

4 Antworten

Rentenüberprüferam 11.10.2007 | 19:08
Wo kämen wir hin, würde man anders verfahren? Jeder, der vor dem Problem der Scheidung steht und im Beitrittsgebiet wohnt, zieht schnell in die alten Bundesländer, läßt sich dort scheiden und bekommt nur die Jahre/Monate angerechnet, in denen er sich in den alten Bundesländern aufgehalten hat. Wie wollen Sie dies den Paaren erklären, die nur in einem Bereich, Ost oder West bis zur Scheidung gelebt haben? Logischer- und korrekterweise ist nun nicht der Gebietsbereich für den Versorgungsausgleich ausschlaggebend, sonder die tatsächlich vorhandenen Ehejahre. Vermute, Sie sind der Abgebende. Würden Sie aus der Sicht des Anspruchsberechtigten genau so argumentieren?
bekissam 12.10.2007 | 04:02
Man schaue in § 1587 ff BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1587.html Maßgeblich ist die Rentenanwartschaft zum Ende der Ehezeit nach § 1587 Abs. 2 BGB. Auf die in der "DDR" erworbenen Anwartschaften wollen Sie doch sicher nicht verzichten, wenn Sie Rente beziehen werden. Welchen vernünftigen Grund könnten Sie demnach vorbringen, dass d. Ausgleichsberechtigte darauf verzichten sollte?
Geschiedeneram 12.10.2007 | 09:15
Hallo, ich verstehe die Aufgeregtheit gar nicht! Fakt ist, dass Ehen, die bis zur Wiedervereinigung im "Beitrittsgebiet" geschieden wurden, nicht mit einem Versorgungsausgleich belegt wurden! Und an "Rentenprüfer": ja, ich bin der Abgebende. Von einer 3stelligen Rente! Damit werde ich wohl gezwungenermaßen der Allgemeinheit noch stärker "auf der Tasche liegen"... Gruß Geschiedener
sabam 12.10.2007 | 09:32
Ob gerechtfertigt oder nicht sei dahingestellt. Fakt ist, dass das DDR-Recht nicht mehr gilt und die Anwartschaften aus der DDR-Sozialpflichtversicherung mit allen Konsequenzen in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt wurden. Also sind diese Zeiten auch für die Berechnung der Anwartschaften für den Versorgungsausgleich heranzuziehen.
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