Der Versorgungsausgleich muss beim Familiengericht beantragt werden.
Hierbei werden Rentenanwartschaften aufgeteilt, die während der Ehezeit erworben wurden.
Das Familiengericht stellt fest, ob und in welcher Höhe einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligem Partner Rentenansprüche abgezogen und dem anderen gutgeschrieben werden. Durch den Versorgungsausgleich kann sich die Rente für eine oder einen der beiden mindern und für die andere oder den anderen entsprechend erhöhen. Hierbei gibt jede Partnerin und jeder Partner jeweils die Hälfte ihrer oder seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab. Beide erhalten dadurch eigene Anrechte. Falls Ihre Mutter noch keine Rente zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses beziehen sollte und z. B. eine Erhöhung ihrer Rentenansprüche festgelegt wird, wird diese aber erst dann umgesetzt, wenn sie selbst in Rente geht. Bei Ihrem Vater wird sich die Rente mindern (oder erhöhen) ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung wirksam ist, da er zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses Rentner war.
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