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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Partner seit 4 Jahren schon in Rente

von ZuvieleFragen11.07.2024 | 17:36
288 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mein Vater ist seit 4 Jahren in Rente. Während des Scheidungsprozesses meiner Eltern hätte meine Mutter damals einen Antrag auf Versorgungsausgleich stellen müssen (da meine Eltern beide keine deutschen Staatsangehörige sind), hat dies aber nicht gemacht. Meine Mutter möchte diesen Antrag jetzt stellen und nun ergibt sich die Frage, ob meine Mutter ihren Anteil für diese 4 Jahre, die mein Vater bereits in Rente ist, rückwirkend fordern kann. Also kann meine Mutter ihren Anteil rückwirkend fordern? Wenn ja, wann würde dieses ausgezahlt werden? Erst wenn sie selbst in Rente ist? Ich bedanke mich im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2024 | 04:56

Der Versorgungsausgleich muss beim Familiengericht beantragt werden.

Hierbei werden Rentenanwartschaften aufgeteilt, die während der Ehezeit erworben wurden.

Das Familiengericht stellt fest, ob und in welcher Höhe einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligem Partner Rentenansprüche abgezogen und dem anderen gutgeschrieben werden. Durch den Versorgungsausgleich kann sich die Rente für eine oder einen der beiden mindern und für die andere oder den anderen entsprechend erhöhen. Hierbei gibt jede Partnerin und jeder Partner jeweils die Hälfte ihrer oder seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab. Beide erhalten dadurch eigene Anrechte. Falls Ihre Mutter noch keine Rente zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses beziehen sollte und z. B. eine Erhöhung ihrer Rentenansprüche festgelegt wird, wird diese aber erst dann umgesetzt, wenn sie selbst in Rente geht. Bei Ihrem Vater wird sich die Rente mindern (oder erhöhen) ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung wirksam ist, da er zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses Rentner war.

2 Antworten

Du meine Güte am 11.07.2024 | 19:10
Falsches Forum. Fragen Sie Ihren Anwalt, dafür wird er bezahlt.
KSCam 11.07.2024 | 20:18
Bevor Ihre Mutter was bekommt muss erst einmal ein Versorgungsausgleich durch ein Familiengericht gemacht werden. Wenn dieses Gericht dann entscheidet, dass Ihre Mutter "Punkte vom EX bekommt), wird diese Entscheidung einen Monat nach dem Gerichtsurteil rechtskräftig, sofern keiner gegen das Urteil Einwände erhebt. Und erst ab dann bekommt Ihr Vater seine Rente gekürzt. Ihre Mutter bekommt den Bonus dann sobald Sie in Rente geht oder falls sie schon in Rente ist, nach der Rechtskraft des Urteils, also auch frühestes einen Monat nach dem Urteil über den Versorgungsausgleich. Rückwirkend geht da gar nichts und ausgezahlt bekommt sie rückwirkend auch nicht. Aber all das hätte der Anwalt im Scheidungsverfahren Ihren Eltern erzählen können, dafür wird er ja reichlich entlohnt.
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