Sehr geehrter Herr Berger,
im Rahmen eines Versorgungsausgleichs setzt die Deutsche Rentenversicherung das Urteil des Familiengerichtes um. Ob und inwieweit darüber hinaus Ansprüche auf Unterhaltsleistungen bestehen können wir nicht beurteilen. Wir gehen davon aus, dass Ihr Fachanwalt Ihre Interessen vertritt.