Hallo Manu,
die Anrechnung als Wartezeitmonate erfolgt nur insoweit, als die in die Ehezeit fallenden Kalendermonate nicht bereits auf die Wartezeit anzurechnen sind.
Ein Monat kann folglich nicht mehrfach zur Wartezeit hinzugerechnet werden. Die Monate aus der Kindererziehung sind vorrangig zu berücksichtigen.