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Versorgungsausgleich: Termin für Neuberechnung

von Thiel21.01.2007 | 17:08
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Sorry, aber offenbar ist meine Frage vom 18.01. ins Leere gelaufen (was bitte hat meine Frage mit der niedrigen Rente der Mutter von Armin Wirsching zu tun ??) Deshalb nochmal etwas ausführlicher. Die Antwort der Expertin hilft mir nicht wirklich weiter: Ob ein „wesentlicher Wertunterschied“ vorliegt, kann ich erst dann beurteilen, wenn ich die konkreten aktuellen Rentenwerte meiner Exfrau kenne. Die BfA kennt sie, das Familiengericht nicht. Zu meiner Exfrau habe ich keinen Kontakt. Ich brauche also verläßliche Informationen, bevor ich einen Antrag stelle. Woher bekomme ich die? Die BfA gibt mir verständlicherweise keine Auskunft über den aktuellen Kontostand meiner Exfrau. Wenn ich erst bei meinem eigenen Rentenbeginn (2010) einen Antrag auf Neuberechnung stelle und meine Exfrau hat bereits einige Jahre höhere Rente dank übertragener Rentenanwartschaften bezogen, was dann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine wesentliche Abweichung liegt dann vor, wenn sie 10% des Werts der ursprünglich insgesamt übertragenen bzw. begründeten Anrechte, mindestens aber 0,5% des monatlichen Werts der Bezugsgröße zum Ende der Ehezeit übersteigt. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, kann nur das Familiengericht nach Ihrem Antrag überprüfen.

Wenn Ihre Frau vor Ihnen Rente bezieht und das ursprüngliche Urteil nach diesem Rentenbeginn zu ihren Ungunsten abgeändert werden sollte, wirkt sich die Minderung erst aus, wenn Sie als Ausgleichsverpflichteter eine Rente beziehen.

3 Antworten

Thielam 21.01.2007 | 17:25
Zum besseren Verständnis nochmal meine ursprüngliche Frage: Versorgungsausgleich: Termin für Neuberechnung Beitrag von Thiel, 18.01.2007, 12:09 Uhr Meine Ehe wurde 1996 geschieden, Versorgungsausgleich wurde durchgeführt, ich bin zum Ausgleich verpflichtet. Die damals zugrunde gelegten Annahmen bzgl. meiner Rentehöhe (BfA und Betriebsrente) haben sich seither aber deutlich verschlechtert. Fragen: Wann und wo soll ich am besten eine Neuberechnung beantragen, wenn ich 2010 mit 65 in Rente gehen möchte? Was passiert, wenn meine Ex-Frau vor mir in Rente geht? RE: Versorgungsausgleich: Termin für Neuberechnung Beitrag von Expertin, 18.01.2007, 12:58 Uhr Eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist auf Antrag beim Familiengericht möglich, wenn u.a. ein wesentlicher Wertuntschied vorliegt und sich dieser zu Gunsten eines Ehegatten auswirkt. Der Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat, bzw. einer der geschiedenen Ehegatten Leistungen unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches erhält. Wann sich eine evtl. Abänderung auswirkt ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig.
bekissam 21.01.2007 | 21:35
Die Expertin hat Ihnen die zutreffende Antwort gegeben. Hinsichtlich der weiteren Umstände und Zeitpunkte wäre eine Rechtsberatung in Sachen Familienrecht geeignet, für die Sie sich an Ihren Anwalt oder möglicherweise auch an das Familiengericht wenden können. Eine einzelfallbezogene Rechtsberatung in Sachen Familienrecht ist nicht Gegenstand dieses Forums. Den Antrag nach § 10a VAHRG können Sie beim Familiengericht stellen. Der Rentenversicherungsträger erteilt dem Familiengericht auf dessen Anfrage eine Auskunft über Ihre aktuellen Rentenanwartschaften und führt nach Rechtskraft die eventuelle Entscheidung des Familiengerichts bezüglich des Rentenkontos durch. Für das Rentenkonto Ihrer geschiedenen Ehefrau gilt das Gleiche. Wenn Ihre Frau vor Ihnen Rente beantragt, gilt die bereits ergangene rechtkräftige Entscheidung des Familiengericht, solange keine rechtkräftige Abänderungsentscheidung nach § 10a VAHRG vorliegt. Den Wortlaut des § 10a VAHRG finden Sie unter http://www.beraterjobs24.de/bundesrecht/inline.php?PHPSESSID=dc1…
LÖWEam 13.02.2007 | 13:41
Hallo Leute, ich mänl. 1/49 geb. seit 15 Monaten krank,(GB 60%) auch weiterhin, anfang Mai werde ich von der AOK ausgesteuert, dann Arbeitslos, mein Arbeitsplatz besteht noch, was ist eine 58er regelung, wie lange geht diese regel, was muß ich beachten, wird von mir verlangt daß ich einen Rentenantrag stellen muß, könnte ich eine Abfindung von meiner Firma bekommen,bin erst 28 Jahre in dieser,was ist , wenn meine Rente kleiner ist wie das Arbeitslosengeld,mein konto 43 Versicherungs-Jahre,ich möchte mich jetzt schon bei euch allen bedanken, der LÖWE
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