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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich überprüfen bei EM Rente

von Nixdestotrotz25.02.2015 | 07:44
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Hallo in die Runde. Ich muss von meiner Rente, nach einem bereits vor Jahren entschiedenen Versorgungsausgleich, einen Teil an meinen Ex Mann zahlen. Nun ist mr ist zu Ohren gekommen, dass ich bei Erhalt einer EM Rente diesen bereits bestehenden Versorgungsausgleich anfechten kann. Stimmt das so und wenn ja, was muss ich dann tun und welche Formulare gibt es für diesen Fall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nixdestotrotz,

ich will mal vorab 2-3 Begriffe erklären, die evtl. in Ihrer Angelegenheit bzw. in den Antworten etwas quer verwendet wurden und daher für etwas Verwirrung sorgen könnten:

1) Versorgungsausgleich=

Aufteilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen zwischen den (ehem.) Ehepartner, damit beide mit den gleichen Rentenanwartschaften die Ehe verlassen.

2) Abänderung Versorgungsausgleich=

Korrektur der ursprünglichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich, da sich Rentenanwartschaften und/oder Rentenansprüche der (ehem.) Ehepartner innerhalb der Ehezeit verändert haben (z.B. aktuell durch die erhöhte Berücksichtigung von vor 92 geborenen Kindern). (zu diesem Thema Antwort von Schilas Mama)

3) Anpassung eines Versorgungsausgleichs=

zum Beispiel bei in Anspruchnahme von Renten aus gesundheitlichen Gründen. Wenn in einem solchen Fall ein Abschlag (ein Minus) auf sie zukommt und sie bei einer anderen Versorgung einen Bonus (ein Plus) zu erwarten haben, dieses Plus aber nicht realisieren können, dann kann ihr Minus um den aktuell nicht realisierbaren Bonusanteil (bei einer anderen Versorgung) gemindert werden. Sprich Sie bekommen vorübergehend Ihr Minus angepasst (zu diesem Thema Antwort von RSS)

Ich würde Ihnen einen Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen. Dort wird man Ihren Fall individuell bewerten (insbesondere der Zeitpunkt der Ehescheidung ist wichtig, momentan aber unklar) und Ihnen gute Hinweise geben können.

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4 Antworten

Schilas Mamaam 25.02.2015 | 07:51
Hallo Nixdestotrotz, die Abänderung des Versorgungsausgleiches muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Die DRV setzt dann lediglich die Entscheidung des Familiengerichtes um, insofern gibt es keine Vordrucke. Das Verfahren ist kostenpflichtig. Zu beachten ist, dass bei einer Abänderung des Versorgungsausgleiches nach neuem Recht, alle Anwartschaften z.B. auch aus Betriebsrenten, die während der Ehezeit erworben wurden, nunmehr mit einbezogen werden. Der Schuß kann also auch durchaus nach hinten losgehen. MfG Christina
=//=am 25.02.2015 | 09:52
Aus welchem Grund wollen Sie denn den VA anfechten?
Nixdestotrotzam 25.02.2015 | 10:09
Welch Frage, warum wohl anfechten? Weil ich nicht unbedingt reich bin, wenn ich EM Rentnerin werde. Da versucht man doch Mittel und Wege zu finden, um zumindest das Geld nicht dort auszugeben, wo es nicht unbedingt sein muss. Machen Sie das nicht so, dass Sie alles versuchen, um solche Kosten einzusparen, die nicht zwangsläufig bezahlt werden müssen? Ich denke auch, dass hier viele Fragen gestellt werden, in denen es ausschließlich ums liebe Geld geht und nicht um wohltätige Zwecke.... Oder auch einfach nur, weil es eben so ist und man weder in der Lage ist, sich schlau zu machen oder nur zu faul, um sich darum zu kümmern ... Ich für mich möchte oben genanntes für mich nicht in Anspruch nehmen und versuche alles, um jeden Cent zu bekommen, der mir rechtlich zusteht. Danke aber erstmal für den oben genannten Tipp von Schilas Mama.
RSSam 25.02.2015 | 10:46
Muss natürlich im Einzelfall/in Ihrem speziellen Fall geklärt werden, ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen -> § 35 VersAusglG + § 36 VersAusglG Dies hat mit einer 'Abänderungsauskunft' á la Schilas Mama rein gar nichts zu tun. Hierbei wollen Sie eine "Anpassung" durchführen. Diese beantragen Sie beim Versorgungsträger (keine Kostenpflicht!)
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