Hallo,
wir sind nicht sicher, ob wir Ihre Frage richtig verstanden haben. Wenn Sie mit Aufschub der Altersrente einen Rentenbeginn nach der Regelaltersgrenze meinen, kann dies zwei Effekte haben.
Zum einen erhalten Sie durch die verspätete Inanspruchnahme der Regelaltersrente pro Monat einen um 0,5 % erhöhten Zugangsfaktor. Dies betrifft dann Ihre persönlichen Entgeltpunkte. Ausgeglichen werden im Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch Entgeltpunkte.
Sofern Sie über die Regelaltersgrenze hinaus dazu auch noch arbeiten und Beiträge zahlen, und diese Zeit ganz oder teilweise in die Ehedauer einfließt, fallen diese Beiträge auch in die auszugleichende Anwartschaft. In welcher Form dies dann im Rahmen der Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes tatsächlich erfolgt, obliegt den Parteien und dem Familiengericht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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