Hallo Ich,
beide Ehepartner erhalten im Falle eines Versorgungsausgleiches jeweils die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte des Ex-Ehegatten als Ausgleich übertragen.
Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten, die in der Ehezeit erworben wurden, werden somit in den Versorgungsausgleich mit einbezogen und zur Hälfte dem Vater der Kinder übertragen.
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