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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich und Rente

von Marie26.10.2024 | 12:29
257 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin Beamtin und bekomme eine Rente von 1800 Euro. Jetzt lassen wir uns scheiden und der Versorgungsausgleich wird berechnet. Bekomme ich den Versorgungsausgleich zusätzlich zur Rente? oder hat meine Rente gar nichts damit zu tun? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2024 | 08:57

Guten Tag Marie,

 

wenn Sie sich scheiden lassen, werden grundsätzlich die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben Sie dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht – eine Fachabteilung des Amtsgerichts.

 

In bestimmten Fällen wird ein Versorgungsausgleich nicht oder nur teilweise durchgeführt. Das gilt bei Vereinbarungen der Ehepartner, einer kurzen Ehezeit, kleinen Anrechten oder einem geringen Wertunterschied und bei Härteregelungen.

 

Daher müssen Sie die Durchführung des Versorgungsausgleiches abwarten. Über entsprechende Änderungen hinsichtlich Ihrer erworbenen Ansprüche werden Sie dann informiert. 

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

4 Antworten

Nam 26.10.2024 | 12:40
Vielleicht müssen Sie ja selbst was abgeben an Ihren EX und bekommen nichts hinzu.
Schadeam 26.10.2024 | 12:51
Hängt davon ab wer in der Ehezeit mehr Renten- und/oder Versrorgungsanwartschften erarbeitet hat. Wer mehr hat als der andere gibt ab.......allerdings hat man doch bei einer Scheidung einen Anwalt und der sollte in der Lage sein Ihnen das Prinzip des Ausgleichs zu erklären, er kassiert doch seine Kohle u.a. auch dafür, oder?
VAGam 26.10.2024 | 13:04
Eventuell bekommen Sie etwas zu Ihrer Rente, müssen aber von Ihrer Pension etwas abgeben. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Ich denke soam 26.10.2024 | 14:19
Hallo. Bei der Rente (Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft) wird beiden Partnern der erworbene eigene Rentenanteil der in der Ehezeit entstanden ist jedem hälftig zugeteilt. Bei der Pension ist es etwas anders.(Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft) Die zu erwartende spätere Dienstzeit und Pension wird errechnet. Dann wird geschaut wieviel der Dienstzeit ist innerhalb und ausserhalb der Ehezeit. Die Pension wird genau so aufgeteilt und der Teil in der Ehe hälftig zwischen den Partnern geteilt.
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