Hallo Mirjam,
im Abänderungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Der Ausgang des Verfahrens ist aber nicht ohne weiteres vorhersehbar , da bei der Abänderung die aktuelle Höhe sämtlicher in der Ehezeit erworbener Anrechte neu ermittelt und der Versorgungsausgleich insgesamt neu geregelt wird.