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Experten-Antwort

versorgungsausgleich verflossener verblichen

von Verflossene10.07.2012 | 19:09
1337 Ansichten
3 Antworten

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Ich wurde vor 10 Jahren geschieden. Ich war ausgleichsberechtigt, ein Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. (Quasi-splitting).Mein Mann hat schon eine Pension bekommen, ich habe jetzt die Regelaltersrente beantragt. Ich habe jetzt gehört, dass man den Versorgungsausgleich abändern kann. Kann ich den Antrag stellen, auch wenn mein Verflossener verblichen ist??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden "alten" Recht zum Versorgungsausgleich geschieden wurden, würde eine Abänderung des Versorgungsausgleichs dazu führen, dass alle Anrechte der Erstentscheidung jetzt nach dem seit dem 01.09.2009 geltenden "neuen" Recht ausgeglichen würden.

Eine Abänderung des ursprünglichen Urteils ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Der Wert eines Anrechts muss sich seit der Erstentscheidung wesentlich geändert haben.

- Die Abänderung muss sich zu Gunsten eines der ursprünglichen Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirken.

- Der Antrag wird beim Familiengericht von einem der ursprünglichen Ehegatten, einem Hinterbliebenen oder einem der von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger gestellt.

Ob der Abänderungsantrag zulässig ist, wird durch das Familiengericht geprüft.

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2 Antworten

Wessiam 10.07.2012 | 20:37
Warum wollen Sie den abändern? Kann doch nur zu Ihrem Nachteil sein.
autscham 11.07.2012 | 08:54
Schon, nur jetzt wäre sie gerne Beamtenwitwe ;-)
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