Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

versorgungsausgleich verflossener verblichen

von Verflossene10.07.2012 | 19:09
1335 Ansichten
3 Antworten
Ich wurde vor 10 Jahren geschieden. Ich war ausgleichsberechtigt, ein Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. (Quasi-splitting).Mein Mann hat schon eine Pension bekommen, ich habe jetzt die Regelaltersrente beantragt. Ich habe jetzt gehört, dass man den Versorgungsausgleich abändern kann. Kann ich den Antrag stellen, auch wenn mein Verflossener verblichen ist??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.07.2012 | 13:16

Da Sie nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden "alten" Recht zum Versorgungsausgleich geschieden wurden, würde eine Abänderung des Versorgungsausgleichs dazu führen, dass alle Anrechte der Erstentscheidung jetzt nach dem seit dem 01.09.2009 geltenden "neuen" Recht ausgeglichen würden.

Eine Abänderung des ursprünglichen Urteils ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Der Wert eines Anrechts muss sich seit der Erstentscheidung wesentlich geändert haben.

- Die Abänderung muss sich zu Gunsten eines der ursprünglichen Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirken.

- Der Antrag wird beim Familiengericht von einem der ursprünglichen Ehegatten, einem Hinterbliebenen oder einem der von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger gestellt.

Ob der Abänderungsantrag zulässig ist, wird durch das Familiengericht geprüft.

2 Antworten

Wessiam 10.07.2012 | 20:37
Warum wollen Sie den abändern? Kann doch nur zu Ihrem Nachteil sein.
autscham 11.07.2012 | 08:54
Wessi schrieb

Warum wollen Sie den abändern? Kann doch nur zu Ihrem Nachteil sein.

Schon, nur jetzt wäre sie gerne Beamtenwitwe ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026