Hallo Dorothea,
bei einem Versorgungsausgleich werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit.
Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, dem Partner, der während der Ehe geringere Versorgungsanrechte erworben hat eine eigene, von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen.
Da der Versorgungsausgleich letztlich nur die Ehezeit betrachtet, sehe ich in Ihrer Schilderung keinen Sachzusammenhang zwischen dem Versorgungsausgleich und Ihren Plänen, neben dem Rentenbezug weiter zu arbeiten. Insoweit dürften sich hier auch keine Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich ergeben.