Hallo Nadine,
Durch eine Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften aufgrund des Versorgungsausgleichs erwirbt der Ausgleichsberechtigte in der Regel eine vom Ausgleichsverpflichteten unabhängige Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1. September 2009 könnte aber - je nach Bundesland – auch ein direkter Anspruch im Versorgungssystem des ausgleichsberechtigten Ehepartners denkbar und möglich sein.
Bezüglich Fragen zu den Ansprüchen in Versorgungssystem für Beamte wenden sie sich bitte an die jeweilige Versorgungsdiensstelle. Die Regelungen können je nach Bundesland und auch zwischen Bundes- und Landesbeamten unterschiedlich ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam