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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, wenn einer der Ehepartner noch berufstätig ist

von Nadine29.07.2025 | 09:59
265 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Exmann ist bereits (vor der Scheidung) mit 64 Jahren in Pension gegangen, ich selbst werde noch länger berufstätig sein. Ab wann bekommt er den Anteil meiner Rente bzw. Pension ausgezahlt? Und ist es richtig, dass der Versorgungsausgleich immer von einem gesetzlichen Rentenkonto kommt, auch wenn beide Ehepartner als Beamte eine Pension beziehen (werden)? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

Durch eine Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften aufgrund des Versorgungsausgleichs erwirbt der Ausgleichsberechtigte in der Regel eine vom Ausgleichsverpflichteten unabhängige Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1. September 2009 könnte aber - je nach Bundesland – auch ein direkter Anspruch im Versorgungssystem des ausgleichsberechtigten Ehepartners denkbar und möglich sein.

Bezüglich Fragen zu den Ansprüchen in Versorgungssystem für Beamte wenden sie sich bitte an die jeweilige Versorgungsdiensstelle. Die Regelungen können je nach Bundesland und auch zwischen Bundes- und Landesbeamten unterschiedlich ausfallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

 

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2 Antworten

Rentenschmiedam 29.07.2025 | 10:10
Der Bonus aus dem VA wird ab dem Folgemonat des Eintritts der Rechtskraft des Beschlusses gezahlt, unabhängig davon, ob der geschiendene Ehegatte schon eine Rente bezieht oder nicht. Wie sich das bei gesetzlich RV-Versicherten und Beamten (Land, Bund, Körperschaft?) verhält kann recht unterschiedlich sein. Hierüber kann Ihnen der gut bezahlte Scheidungsanwalt Auskunft geben. Mit besten Grüßen
soam 29.07.2025 | 10:48
Eine Rente aus dem Versorgungsausgleich bekommt er erst wenn er das Rentenalter erreicht hat. Die Pension aus Versorgungsausgleich bekommt er gleich. Seine Pension wird aber sofort um den Versorgungsausgleich gekürzt. Ob interne oder externe Teilung ist vom Dienstherrn abhängig.
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