Hallo Tina,
vermutlich sind die Begriffe etwas verwirrend. Einen Versorgungsausgleich gibt es bei einer Scheidung, bei einem Grad der Behinderung von 30 möchten Sie vermutlich die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung
viele Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung