Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Majia,
eine um den Versorgungsausgleich ungekürzte Rente kann gezahlt werden, wenn der frühere Ehegatte gestorben ist und selbst höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten hat . Es kommt ausschließlich darauf an, ob die ausgleichsberechtigte Person (also Ihr Ex-Mann) selbst Leistungen aus dem Anrecht bezogen hat. Der Leistungsbezug von Hinterbliebenen (auch Waisenrenten) ist dabei nicht von Bedeutung. Im Gegenzug findet keine rückwirkende Anpassung statt. Vielmehr soll die ungekürzte Rente erst ab dem ersten Tag des Monats gezahlt werden, der auf den Monat der Antragstellung folgt .
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.