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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich/Rentenentgeltpunkte

von Marlene08.08.2018 | 10:18
279 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mein Mann mit dem ich 15 Jahre verheiratet war ist im Jahr 2008 verstorben. Ich beziehe von ihm Witwenrente und wir haben 2 Kinder. Da ich nun wieder einen neuen Partner habe ist meine Frage: wenn ich wieder heiraten würde, würde meine Witwenrente ja wegfallen aber habe ich auch einen Anspruch auf Versorgungsausgleich wenn ich in Rente gehe, wie das geschiedene Ehefrauen haben? Also erhöht sich meine Rente durch die Ehejahre mit meinem ersten Mann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Marlene,

eine Regelung wie beim Versorgungsausgleich bei geschiedenen Ehegatten gibt es bei Wiederheirat nicht. Lediglich die von „Besserwisser“ angegebene Witwenrentenabfindung wird auf Antrag bei Wiederheirat gewährt.

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2 Antworten

Besserwisseram 08.08.2018 | 10:34
Nein, ein Versorgungsausgleich findet nur bei einer Scheidung statt. Wenn Sie wieder heiraten zahlt Ihnen die Rentenversicherung eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten, der zuletzt gezahlten Rente und damit sind alle Ansprüche abgegolten.
W*lfgangam 08.08.2018 | 18:21
Hallo Marlene, wenn die neue Ehe überraschend endet (Scheidung, Tod, Auflösung) steht Ihnen immer noch vergleichsweise der Anspruch der Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten zu, also der jetzt laufenden Witwenrente. Sofern die beiden Kinder noch Halbwaisenrentenansprüche haben, ist eine neue Ehe ohne Einfluss auf deren weiterhin bestehende Rentenansprüche. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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