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Experten-Antwort

Versorgungsausgleichsberechnung außerhalb Scheidungsverfahren

von Rechtsanwältin Bock26.06.2017 | 10:18
543 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertrete eine Rentnerin welche, ebenso wie ihr Mann bereits eine Altersrente bezieht. Im Hinblick auf ein mögliches Scheidungsverfahren kam nun die Frage auf, ob es möglich ist die Höhe der aufzuteilenden Rentenanwartschaften bereits außerhalb des Scheidungsverfahrens vorab durch die DRV berechnen zu lassen, da ja beide bereits Rentner sind? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. B. Bock

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.06.2017 | 12:55

Hallo Frau Bock,

das ist möglich. Gerne können sich die Betroffenen an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

3 Antworten

Tinkaam 26.06.2017 | 11:41
Ja das ist möglich (und ein jeder qualifizierter 'Vertreter' wüsste das).
B.Bockam 26.06.2017 | 11:46
Sehr geehrte Tinka, ich bedanke mich für Ihre qualifizierte Antwort.
W*lfgangam 26.06.2017 | 20:02
Hallo Rechtsanwältin Bock, eine Berechnung ist mit allgemeinen Vorgaben (Ehebeginn, vermeintliches Ende) immer für die/den Betroffene/n möglich. Idealerweise stimme beide den gegenseitigen Auskünften zu und wechselseitige Berechnungen erhalten beide Beteiligten. Allerdings geht es hier nur um Auskünfte zum Versorgungsausgleich in der DRV (die man vielleicht auch nach gesicherten Aussagen grob im Beratungsgespräch einschätzen könnte), bei BAV u. a. Altersversorgungen kann Ihnen die DRV nicht weiterhelfen. Gruß w.
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