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Experten-Antwort

Versorgungsbezüge und Rente

von Ruhestand10.10.2024 | 11:18
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8 Antworten

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Hallo, ich habe nach 4 Monaten Ruhestand, von meiner Stelle erfahren, von der ich Versorgungsbezüge erhalte, dass mir auch eine Rente zusteht (was ich nicht wusste), und um diesen Betrag meine Versorgungsbezüge für den Zeitraum gekürzt werden, und der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert wird. Ich habe daraufhin sofort einen Rentenantrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Allerdings bekomme ich die Rente erst ab dem Monat, wo ich den Rentenantrag gestellt habe, da die Dreimonatsfrist abgelaufen ist. Ich habe jetzt einen finanziellen Schaden das mir drei Monate Rente fehlen. Gilt hier immer noch, Unwissenheit schützt einen nicht vor Schaden, oder kann ich in diesem Fall Einspruch erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhestand,

 

da Sie den Antrag nicht innerhalb der Dreimonatsfrist gestellt haben, können Sie Ihre Rente erst vom Antragsmonat an bekommen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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7 Antworten

DaViam 10.10.2024 | 11:24
Hallo, normalerweise gibt es keine Möglichkeit. Sie hätten wissen müssen, dass eine Anspruch besteht. Alle paar Jahre bekommt man eine Rentenauskunft zugeschickt. Außerdem fordert der Rentenversicherungsträger ca 3 Monate vor Beginn der Regelaltersrente die Versicherten auf, einen Antrag zu stellen.
Du meine Güteam 10.10.2024 | 11:41
Haben Sie etwa alle Schreiben ignoriert, die Sie die ganzen Jahre über von der Rentenversicherung erhalten haben? Völlig unverständlich.
Praxisam 10.10.2024 | 11:45
Wenn der letzte Beitrag schon Jahrzehnte zurückliegt, hat die RV eventuell nicht mehr die aktuelle Adresse, so dass schon länger keine Rentenauskünfte mehr verschickt werden. Aber letzten Endes ist es egal. Jeder ist selbst dafür verantwortlich sich zu informieren. Und wenn die Frist versäumt wurde, ist das halt Pech.
xyam 10.10.2024 | 11:50
Ja, das gilt natürlich, selbst wenn Sie Ihre Unwissenheit beweisen könnten.
Maxam 10.10.2024 | 12:17
Irgendwie müssen Sie ja zu dem Rentenanspruch gekommen sein, sprich gearbeitet und Beiträge gezahlt haben oder andere anrechenbare Zeiten generiert haben!
Unglaublich!am 10.10.2024 | 12:26
Man kann nur den Kopf über so viel Ignoranz und Dummheit schütteln. Ein selbst verursachter Schaden, der auch nicht mehr zu beheben ist.
Knalleram 10.10.2024 | 13:26
Was bei uns alles verbeamtet wird? Kaum zu Glauben
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