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Versorgungsfreibetrag

von hirsebauch28.11.2008 | 14:30
2310 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe gehört, daß der Versorgungsfreibetrag bei Betriebsrenten sich im Normalfall erst ab dem 63.Lebensjahr steuerlich auswirkt. Ich bekomme ab 2008 nach Alterteilzeit ( 61.Lebensjahr) eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente. Wird bis zum 63.Lebensjahr der Versorgungsfreibetrag für mich weiter abgeschmolzen. Danke für eine Antwort.

3 Antworten

Schiko.am 28.11.2008 | 15:53
Dieser wird von manchen steuerexperten ( auch hier) mit den altersent- lastungsbetrag verwechselt. Nun ja , eine gewisse ähnlichkeit besteht schon, bei beiden arten tauchen 40% als beginn auf. Die höchstbeträge sind aber unterschiedlich, dies ist aber für sie nicht das thema: Jahr Vers.Beginn: v.H.Vers.Bez: Höchstbetrag: Zuschlag z.Vers.Betrag: bis 2005 40,0 % 3.000 900 ab 2006 38,4% 2.880 864 ab 2007 36,8% 2.760 828 ab 2008 35,2% 2.640 792 ab 2009 33,6% 2.520 756 ab 2010 32,0% 2.400 720 usw. Ab 2021 60 euro jährlich weniger, statt 120 vorher und letzmals im Jahr 2039. Zusätzlich aber 102 den werbungskosten pauschbetrag, den es ja schon für die gesetzliche rente auch gibt. Der pauschbetrag von 920 - so glaube ich- gilt für die betriebsrente noch bis zur erreichung des 63. lebensjahres als betriebsrenten bezieher. Mit freundlichen Grüßen.
hirsebaucham 29.11.2008 | 14:55
Hallo Schiko., mir ist trotzdem noch unklar ob ich jetzt 2008 und 61 Lebensjahren als Betriebsrentenempfänger den Versorgungsfreibetrag 2008 ab diesem Jahr und folgende Jahre nutzen kann oder erst 2010 mit 63 Lebensjahren, wenn nein, gilt dann für mich 2010 der dann für 2010 und foldende Jahre festgeschriebene Versorgungsfreibetrag oder der von 2008. Da mein Versorgungsbeginn ja 2008 war. Gruß Hirsebauch
Schiko.am 30.11.2008 | 18:55
In der tat, sehe ich dies so: Nachdem sie 1947 geboren, können sie 2008 den 61 geburtstag begehen. Demnach erhalten sie erst einen monat nach dem 63. geburtstag 2010 anteilig und beginnend für das kalenderjahr 2010 - 32 % - v.H. als versorgungsbeitrag, festgeschrieben bis 2039 plus 102 werbungskosten-pauschbetrag. Ab beginn der betriebsrente die 920 werbungskosten- pauschbetrag. Mit freundlichen Grüßen.
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