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Versorgungswerk

von Laura22.05.2007 | 13:55
1589 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Arbeitnehmer und seit 01.05.2007 Pflichtmitglied in einen berufständischen Versorgungswerk. Vorher war ich von 08/1995 bis lfd. als Arbeitnehmer gesetzlich Rentenversichert. Soll ich mich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen? Welche Vor- / Nachteile hätte dies? Was würde Sie raten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Laura,

aufgrund der günstigen Risikostruktur ist das Beitrags-Leistungsverhältnis in einem berufsständischen Versorgungswerk regelmäßig nicht schlechter als das der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit Sie ohnehin verpflichtet sind Beiträge zur berufsständischen Versorgungseinrichtung zu zahlen, macht es m.E. wenig Sinn, die gesetzliche Rentenversicherung als "Doppelversicherung" fortzuführen. Genau hierfür wurde auch die Befreiungsmöglichkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI geschaffen.

Die in der gesetzlichen Rentenversicherung (bisher) erworbenen Anwartschaftengehen gehen Ihnen im Übrigen nicht verloren. Hier ist (bei Erfüllung der Vorraussetzungen - zumindest scheint hier die allgemeine Wartezeit erfüllt zu sein) die Zahlung einer - wenn auch geringen - Altersrente möglich.

1 Antworten

Bernhardam 22.05.2007 | 19:26
Versorgungswerke arbeiten u.a. mit teilweiser Kapitaldeckung. Das führt in der Regel dazu, dass das Verhältnis von Beitrag und Leistung weit besser ist, als bei der im Umlageverfahren finanzierten und den Launen der Politik ausgesetzten gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit i.d.R. etwa um Faktor 2 besser. Aus diesem Grund haben nahezu alle Personen, die sich aufgrund der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die durchaus noch einen nennenswerten Anteil an freiwilligen Mitgliedern hat). Lediglich wenn Sie schon relativ alt sind (> 55), könnte ein Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung eventuell sinnvoll sein, abhängig von der Versicherungsbiographie und dem Versorgungswerk. Lassen Sie sich doch eine Prognose erstellen, und vergleichen Sie die Zahlen mit der Renteninformation der DRV.
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