Hallo Architekt,
klären Sie bitte bei Ihrem Versorgungswerk, ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Berufsausübung eine Versicherungspflicht im Versorgungswerk vorliegt.
Sobald dies der Fall ist, ist die dortige Versichungspflicht vorrangig gegenüber der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Entweder Sie entscheiden sich dann ggfs. für eine doppelte Beitragszahlung (parallel in beide Versicherungs- bzw. Versorgungssysteme) oder Sie lassen sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien.
Eine Befreiungmöglichkeit gegenüber dem Versorgungswerk besteht nicht.
Als gesetzlich Krankenversicherter wirst du bei deinem Versorgungswerk mal im Rentenfalle ca. 17,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dazu wirst du die Rente wahrscheinlich voll versteuern müssen. Dann sind ca. 40 Prozent deiner Versorgungswerk-Rente weg.
Aber eine private Krankenversicherung kann im Alter sehr teuer werden.
Im Moment sieht es bei der Altersvorsorge bei allen Alternativen sehr schlecht aus.
Auch bei den Privaten Lebensversicherungen ist die garantierte Rente sehr niedrig.
Andererseits braucht man halt eine Altersvorsorge.
Als Architekt bietet sich an, mal ein Haus als Altersvorsorge zu bauen. Das rentiert sich immer.
Ansonsten kann ich dir keinen Rat geben.
Das ist leider wahr.
Aufgrund der aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen schaffen es die wenigsten Institutionen oder Versicherungen vernünftige Renditen zu erzielen, die eine einigermaßen rentierliche Altersvorsorge ermöglichen.
Übel ist, daß der Gesetzgeber durch hohe Belastungen der Betriebsrenten durch Sozialversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase nochmals die Rentabilität der Altersvorsorge erheblich einschränkt.
Da nicht absehbar ist, daß die Zinsen in nächster Zeit wieder steigen, ist es unverständlich, daß die politischen Parteien hier untätig sind und so tun, als wäre alles bestens mit der Altersvorsorge.
Entschuldige bitte, aber du bist recht naiv. An allen Ecken und Enden muß gespart werden. Die Politiker können nicht mehr anderst. Die Gründe hierfür sind bekannt. Wenn man selbst die Hilfe der Richter braucht um die Belastungen finanzierbar zu halten, ist doch schon alles gesagt. Ich verweise als Beispiel auf die Geschichte des Bundessozialrichters Wolfgang Meyer. Ferner darauf, daß bei der Altersvorsorge sogar eine Doppelverbeitragung gesetzlich zulässig ist. Also da ist ziemlich Land unter und Verständnis ist angesagt (wenn man da welches aufbringen kann).Als gesetzlich Krankenversicherter wirst du bei deinem Versorgungswerk mal im Rentenfalle ca. 17,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dazu wirst du die Rente wahrscheinlich voll versteuern müssen. Dann sind ca. 40 Prozent deiner Versorgungswerk-Rente weg. Aber eine private Krankenversicherung kann im Alter sehr teuer werden. Im Moment sieht es bei der Altersvorsorge bei allen Alternativen sehr schlecht aus. Auch bei den Privaten Lebensversicherungen ist die garantierte Rente sehr niedrig. Andererseits braucht man halt eine Altersvorsorge. Als Architekt bietet sich an, mal ein Haus als Altersvorsorge zu bauen. Das rentiert sich immer. Ansonsten kann ich dir keinen Rat geben.Das ist leider wahr. Aufgrund der aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen schaffen es die wenigsten Institutionen oder Versicherungen vernünftige Renditen zu erzielen, die eine einigermaßen rentierliche Altersvorsorge ermöglichen. Übel ist, daß der Gesetzgeber durch hohe Belastungen der Betriebsrenten durch Sozialversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase nochmals die Rentabilität der Altersvorsorge erheblich einschränkt. Da nicht absehbar ist, daß die Zinsen in nächster Zeit wieder steigen, ist es unverständlich, daß die politischen Parteien hier untätig sind und so tun, als wäre alles bestens mit der Altersvorsorge.
Als gesetzlich Krankenversicherter wirst du bei deinem Versorgungswerk mal im Rentenfalle ca. 17,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dazu wirst du die Rente wahrscheinlich voll versteuern müssen. Dann sind ca. 40 Prozent deiner Versorgungswerk-Rente weg.
Aber eine private Krankenversicherung kann im Alter sehr teuer werden.
Im Moment sieht es bei der Altersvorsorge bei allen Alternativen sehr schlecht aus.
Auch bei den Privaten Lebensversicherungen ist die garantierte Rente sehr niedrig.
Andererseits braucht man halt eine Altersvorsorge.
Als Architekt bietet sich an, mal ein Haus als Altersvorsorge zu bauen. Das rentiert sich immer.
Ansonsten kann ich dir keinen Rat geben.
Das glaube ich aber nicht, daß berufsständische Versorgungswerke von Freiberuflern sozialversicherungspflichtig bei Rentenauszahlungen sind.
Vielleicht können die Experten dazu was sagen.
Was die gesetzl. Krankenversicherung und Pflegeversicherung betrifft, sind die Renten aus Versorgungswerken schon beitragspflichtig. Und im Gegensatz zur gesetzl. RV gibt es hier keinen Beitragszuschuss. Dieser Unterschied betrifft aber ausschließlich in der GKV pflichtversicherte Rentner. Das sind Freiberufler in der Regel nicht, die sind entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert, d.h. es macht keinen Unterschied zur gesetzl. RV. Mal davon abgesehen, dass bei gleichen Einzahlungen die Versorgungswerke im Schnitt etwa 1/4 mehr Rente bieten als die gesetzliche RV. Die Vorteile des Versorgungswerks überwiegen also (die meisten haben auch derzeit noch BU-Renten als Satzungsleistung).Als gesetzlich Krankenversicherter wirst du bei deinem Versorgungswerk mal im Rentenfalle ca. 17,5 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dazu wirst du die Rente wahrscheinlich voll versteuern müssen. Dann sind ca. 40 Prozent deiner Versorgungswerk-Rente weg. Aber eine private Krankenversicherung kann im Alter sehr teuer werden. Im Moment sieht es bei der Altersvorsorge bei allen Alternativen sehr schlecht aus. Auch bei den Privaten Lebensversicherungen ist die garantierte Rente sehr niedrig. Andererseits braucht man halt eine Altersvorsorge. Als Architekt bietet sich an, mal ein Haus als Altersvorsorge zu bauen. Das rentiert sich immer. Ansonsten kann ich dir keinen Rat geben.Das glaube ich aber nicht, daß berufsständische Versorgungswerke von Freiberuflern sozialversicherungspflichtig bei Rentenauszahlungen sind. Vielleicht können die Experten dazu was sagen.
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