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Versorgungswerke

von dreivomrhein24.08.2007 | 14:23
1394 Ansichten
4 Antworten
Ich bin als angestellter Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Habe ein abgeschlossenes Maschinenbau-Ingenieurs- und Wirtschaftsingenieursstudium. Meine direkten Arbeitskollegen haben ein abgeschlossenes Jurastudium und befinden sich im gleichen Anstellungsverhältnis wie ich. Ich muss in die gesetzl. Rentenversicherung zahlen, da pflichtversichert. Meine "Jura-Kollegen" nicht, diese können sich in Ihrem Versorgungswerk versichern. D.h. incl. dem AG-Anteil (bekommen diese auch), zahlen die Kollegen bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ca. 1.000 EUR/Monat in ein kapitalgedecktes System, währenddessen ich in die GRV mit all Ihren Nachteilen einzahlen muss. Bei normaler Kapitalentwicklung und 40-jähriger Beitragszahlung können meine Kollegen wahrscheinlich mit einer dreifachen Altersrente rechnen. Wie kann dieses sein? Ich meine dieses verstösst in grober Weise gegen das AGG (Gleichstellungs-Gesetz). Kann ich auch freiwillig, wie meine Kollegen in ein kapitalgedecktes System wechseln? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sagt (sinngemäss), dass diese hierfür nicht zuständig sind, sondern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Ländern als Aufsicht der Versorgungswerke liegt. Wäre dankbar für Info, wie das gerecht sein soll. Habe natürlich ganz besonderes Interesse daran zu erfahren, wie auch ich in ein kaptalgedecktes System wechseln kann, wie meine direkten Kollegen.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.08.2007 | 14:41

In ein berufständisches Versorgungswerk können nur die eintreten, die diesen Beruf haben z.B. Ärzte, Architekten, Notare, Rechtsanwälte usw.. Da Sie diesen Berufszweig nicht haben, sind Sie ganz "normaler" Arbeitnehmer und somit in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetz zu versichern, mit all seinen Vor- und Nachteilen.

3 Antworten

Amadéam 24.08.2007 | 15:58
Sie sind Zwangsversicherter, da hilft auch nicht der Schrei nach Gerechtigkeit, der wird ungehört verhallen. Den politisch Verantwortlichen geht es nicht um Gerechtigkeit, diese würden sonst - wie in der Schweiz - Versicherungspflicht für ALLE Bürger, also auch für sich selbst, einführen und auf die üppigen Pensionen und Pfründe verzichten. Die Versorgungswerke mussten übrigens auch nicht - wie die Gesetzliche Rentenversicherung - die Wiedervereinigungslasten tragen! Wählen Sie das nächste mal andere Politiker oder gründen selbst eine Partei, um gegen die Ungerechtigkeit zu kämpfen. Das ist der einzige (legale) Weg Ihre Situation zu ändern. Die vom Experten genannten Vorteile der Gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber einem Versorgungswerk werden Sie allerdings wohl mit der Lupe suchen müssen. Im übrigen gilt: Auch wenn die Lebensarbeitszeit auf 70 hochgesetzt wird gilt unverändert der fortwährend hier gespielte Evergreen: "Rentenrendite auch bei Rente mit X Jahren noch deutlich positiv". Altersarmut für das Gros der Zwangsversicherten verhindert dieser trostvolle Song aber leider auch nicht.
dreivomrheinam 26.08.2007 | 14:14
Das ist je eine tolle Antwort eines Experten! Wo ist den hier die Gleichberechtigung? Wenn die deutschen Politiker und Rentenverantwortlichen schon nicht in der Lage sind eine derartige Ungerechtigkeit nur zu erkennen, geschweige denn abzuschaffen, wäre die Frage doch mal angebracht, was der Europäische Gerichtshof hierzu wohl sagt? In Deutschland hat diese Bevorzugung gewisser Berufsgruppen sicherlich mit der Zusammensetzung unserer Parlamente zu tun.
Kurtam 26.08.2007 | 16:01
gehts ihnen gut ? Was soll eine so blöde Bemerkung wie "Das ist je eine tolle Antwort eines Experten! Wo ist den hier die Gleichberechtigung?" Soll ihnen der Experte die Hucke volllügen nur um ihnen eine Antwort zu liefern die ihnen gefällt. Die Regeln sind nun mal in Deutschland so. Außer ihnen sind noch etliche andere Bürger betroffen, ist dies bei denen eine Gleichbehandlung ?
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