Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungswerrentner vorgezogene Altersrente

von Dorota02.09.2025 | 09:11
363 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag , Ich bin in vorgezogener Altersrente, habe einen Minijob und bin von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nun möchte ich zusätzlich einen Midijob machen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Also ein Verzicht auf die Versicherungsfreihet. An welche Stelle muß ich mich wenden? Kann ich im gleichzeitig im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreit sind und im Midijob versicherungspflichtig bei der Rentenversicherung? Was muss ich tun? An wen muss ich mich wenden? VG Dorota

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2025 | 10:11

Guten Tag Dorota,

 

leider geht aus Ihrem Beitrag nicht klar genug hervor, ob Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der berufsständischen Versorgung erhalten.

 

Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und gleichzeitig eine Beschäftigung ausüben, sind Sie in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine abschlagsfreie Rente erhalten. Hier haben Sie keine Wahl und brauchen nichts weiteres Veranlassen. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Das heißt auch: Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssten Sie dem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit im Midijob verzichten und weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Beim Bezug der vorgezogenen Altersrente können Sie unabhängig vom versicherungspflichtigen Midijob parallel eine geringfügige Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht ausüben.

 

Lediglich im Titel haben Sie ein "Versorgungswerk" erwähnt. Falls dies bedeuten soll, dass Sie eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung beziehen, gilt abweichend: Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte), die nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, sind versicherungsfrei. (Das kann auch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall sein.) Mit welchem Lebensalter die entsprechende zur Versicherungsfreiheit führende Altersgrenze erreicht wird, ist in den jeweiligen Satzungen der einzelnen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerke) geregelt. Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Nach dem Wortlaut der Regelung ist der Verzicht auf die Beschäftigung beschränkt, in der er erklärt wird.

4 Antworten

Werner34am 02.09.2025 | 09:19
Der "Midijob" ist versicherungspflichtig. Seltsame Idee - ob das Sinn macht?
Warum?am 02.09.2025 | 09:43
Möglich ist das. Ein Midijob ist genauso wie ein normaler Job immer rentenversicherungspflichtig. Erst nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze haben Sie ein Wahlrecht bezüglich der Rentenbeiträge. Wenn Sie eine Altersrente von einem Versorgungswerk beziehen, stellt sich allerdings die Frage, was Ihnen Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung groß bringen werden. Die Mindestwartezeit für eine gesetzliche Altersrente ist 5 Jahre.
Hannaham 02.09.2025 | 09:49
Hallo, wenn Sie in vorzeitiger Altesrente sind, sind Beschäftigungen neben dem Rentenbezug grundsätzlich versicherungpflichtig - solange, bis sie die Regelaltesrgrenze erreicht haben, dann sind sie grundsätzlich versicherungsfrei. Die Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie nur bei einem Minijob beantragen. Beschäftigungen über der Minijobgrenze sind versicherungspflichtig ohne Befreiungsmöglichkeit. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026