Hallo Greg59,
die Wahl eines späteren Rentenbeginns ist von Ihrer Seite immer möglich.
Sie können nach Ihren Angaben die Rente für besonders langjährig Versicherte frühestens am 01.02.2024 in Anspruch nehmen. Ein späterer Rentenbeginn ist somit natürlich auch möglich.
Wie bereits schon erwähnt wurde, sollten Sie sich durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob nicht auch ein paralleler Rentenbezug zur Beschäftigung im Februar 2024 im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze möglich ist.