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Experten-Antwort

"verspätete" Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte?

von Greg5917.12.2021 | 17:52
608 Ansichten
6 Antworten

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Hallo liebe Community. wäre es möglich die Rente für besonders langjährig Versicherte "verspätet" in Anspruch zu nehmen? Hintergrund: Ich habe ein attraktives Teilzeitangebot von meinem AG erhalten, welches beinhaltet, dass mein Arbeitsverhältnis am 28.02.2024 endet. Der reguläre Rentenbeginn für die Rente für besonders langjährige Versicherte wäre in meinem Fall schon der 01.02.2024 (Geburtsjahr 1959). Das überschneidet sich dann ja mit dem Ende meines Arbeitverhältnisses. Ich möchte gerne ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen und die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Greg59,

die Wahl eines späteren Rentenbeginns ist von Ihrer Seite immer möglich.

Sie können nach Ihren Angaben die Rente für besonders langjährig Versicherte frühestens am 01.02.2024 in Anspruch nehmen. Ein späterer Rentenbeginn ist somit natürlich auch möglich.

Wie bereits schon erwähnt wurde, sollten Sie sich durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob nicht auch ein paralleler Rentenbezug zur Beschäftigung im Februar 2024 im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze möglich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 17.12.2021 | 18:03
Wenn der früheste Beginn der gewünsachten Rente der 01.02.2024 ist können Sie natürlich auch zu jedem späteren Zeitpunkt in Rente gehen; also beispielsweise zum 01.03.24 oder zum 01.08 24 oder wann auch immer. Das dürfen Sie nach eigenem Dafürhalten frei wählen. Doofe Zusatzfrage: warum sollte so was denn nicht möglich sein?
W°lfgangam 17.12.2021 | 18:15
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Und ggf. die abschlagsfreie Rente doch schon am 01.02.2024 beginnen lassen - parallel neben dem zulässigen Hinzuverdienst von 6.300 € bis Jahresende - ohne Kürzung der Rente ab 01.02.2024 bis Jahresende 2024. -> Info dazu in der nächsten Beratungsstelle einholen oder in der Rentenauskunft die 'Seite zum Hinzuverdienst' mal GANZ AUFMERKSAM selbst nachlesen! ;-) Gruß w.
Unbegrenztam 19.12.2021 | 13:16
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Wenn der früheste Beginn der gewünsachten Rente der 01.02.2024 ist können Sie natürlich auch zu jedem späteren Zeitpunkt in Rente gehen; also beispielsweise zum 01.03.24 oder zum 01.08 24 oder wann auch immer. Das dürfen Sie nach eigenem Dafürhalten frei wählen. Doofe Zusatzfrage: warum sollte so was denn nicht möglich sein?
Ergänzend: Und ggf. die abschlagsfreie Rente doch schon am 01.02.2024 beginnen lassen - parallel neben dem zulässigen Hinzuverdienst von 6.300 € bis Jahresende - ohne Kürzung der Rente ab 01.02.2024 bis Jahresende 2024. -> Info dazu in der nächsten Beratungsstelle einholen oder in der Rentenauskunft die 'Seite zum Hinzuverdienst' mal GANZ AUFMERKSAM selbst nachlesen! ;-) Gruß w.
Ich dachte bei der Inanspruchnahme einer Regelaltersrente (hier besonders langjährige) ist der Hinzuverdienst unbegrenzt?
santanderam 19.12.2021 | 13:31
Regelaltersrente ja, langjährig und besonders langjährige versicherte nein.
KSCam 19.12.2021 | 14:15
an @Unbegrenzt Es war nicht von der Regelaltersrente sondern der Rente für bes. langj. Versicherte die Rede und nur danach war gefragt. Der unbegrenzte Zuverdienst ist für den Jg 1959 erst mit 66 plus 2 Monaten möglich.
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