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Verspäteter Rentenantragstellung - Rente vom vorletzten Ehegatten

von Monika28.11.2008 | 13:26
1119 Ansichten
3 Antworten
Habe durch Unwissen meine Rente vom vorletzten Ehegatten erst verspätet gestellt. Mein 2. Mann verstarb im Juni 2003? Bekomme ich eine Nachzahlung, wenn ja für wieviele Monate? Könnte mir jemand Auskunft geben?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.11.2008 | 14:31

Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn der neue Rentenanspruch bis zum Ablauf der des 24. Kalendermonats nach Ablauf des Monats der Wiederheirat entstanden ist. In den Fällen, in denen die neue Rente verspätet beantragt wurde, mindert sich die anzurechnende Rentenabfindung darüber hinaus um den Betrag, der bei frühestmöglicher Antragstellung als Witwenrente zugestanden hätte.

Nach Ihrer Schilderung der Sachlage sollte es also nicht mehr zu einer Anrechnung der Abfindung kommen.

2 Antworten

Monikaam 28.11.2008 | 14:08
Vielen Dank für die Anwort. Hatte noch vergessen zu fragen, ob die Abfindung nach solanger Zeit noch angerechnet wird. mfg
Rosannaam 28.11.2008 | 15:13
Noch eine Anmerkung: Da die Witwenrente nach dem 2. Ehemann auf die Witwenrente nach dem vorletzten 1. Ehemann sowieso nach § 90 SGB VI ANGERECHNET wird, machen Sie im Endeffekt vielleicht doch nicht zuviel Miese! Denn es wird nur die höhere Rente gezahlt. Es sei denn, die W-Rente nach dem 1. Ehemann war um Vieles höher. Beispiel (vereinfacht ausgedrückt!): a) W-Rente 1. Ehemann : 600,- EUR W-Rente 2. Ehemann : 500,- EUR nachgezahlt werden mtl. 100,- EUR für längstens 12 Monate vor der Antragstellung. b) W-Rente 1. Ehemann : 500,- EUR W-Rente 2. Ehemann : 600,- EUR Es wird NICHTS nachgezahlt, da die W-Rente aus der Versicherung des 2. Ehemannes höher ist. MfG Rosanna.
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