Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Vers.Pflicht Kindererziehung

von miri22.07.2008 | 10:08
1008 Ansichten
4 Antworten
Was geschieht mit der Rentenanwartschaft, die durch die bei Erziehungszeit, wenn nach einem oder zwei Jahren wieder ein Wechsel in ein berufsst. Versorgungswerk erfolgt?? Werden die vom Bund gezahlten Beiträge an das Versorgungswerk überführt?? Vielen Dank

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.07.2008 | 13:16

Wie ich Ihnen schon geschrieben habe, stellt sich zunächst die Frage, ob die Zeiten Ihrer Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der berufsständischen Versorgung anzuerkennen sind. Dabei muss zunächst geprüft werden, wie die Anerkennung bei Ihrer Ärzteversorgung ist. Hierzu ist aber eine Einzelfallprüfung notwendig.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Bund die Beiträge für die Kindererziehungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Hierfür sieht das Gesetz ein pauschales Verfahren vor, d. h. es wird ein fester Betrag überwiesen, der jedes Jahr angepasst wird. Die Beitragszahlung ist also nicht einzelfallbezogen und unabhängig davon, ob eine Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. Dies bedeutet, dass eine Überweisung der Beiträge im Einzelfall an die berufsständische Versorgung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Moderatoren-Antwortam 22.07.2008 | 11:07

Nachdem aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, wann Sie Mitglied welcher berufsständischen Versorgung waren und während welcher Zeiten Sie Ihre Kinder erzogen haben, kann ich Ihnen nur allgemein antworten.

Wenn Sie während der Erziehung Ihrer Kinder nicht Mitglied einer berufsständischen Versorgung waren, dann werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Bestand während der Erziehung gleichzeitig eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgung, dann kommt es nach der Rechtsprechung des BSG, der die Rentenversicherungsträger zukünftig folgen werden, darauf an, ob in der berufständischen Versorgung die Zeiten der Erziehung bezüglich Umfang und Bewertung gleichwertig mit der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Ist dies der Fall, dann werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Liegt keine gleichwertige Anerkennung vor, sind die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen.

Ob und wie Ihre berufsständische Versorgung die Erziehungszeiten anerkennt, müsste in der Satzung geregelt sein. Eine entsprechende Prüfung hat im Einzelfall zu erfolgen.

2 Antworten

miram 22.07.2008 | 12:46
ich bin Mitglied der Baden-Würtemb. Versorgungsanst. für Ärzte... seit 2005. Meine Frage war, ob der Beitrag des Bundes zur DRV während der Elternzeit zur Versorgungsanstalt später transferiert wird, da ich aus der DRV keine Leistungen zu erwarten habe oder ob der Bundesbeitrag ´verfällt`?? nochmals Danke
Schadeam 22.07.2008 | 13:09
vielleicht hilft es noch 2 oder 3 Monate abzuwarten - bis dann sollte das künftige Verfahren klar sein. Vielleicht erhalten Sie ja die KEZ Zeit in der gesetzlichen RV angerechnet und es wäre "alles in Butter". Momentan ist in dieser Frage noch "einiges im Fluss", aber bis Sie ins Rentenalter kommen, ist das hoffentlich mit allen damit zusammenhängenden Fragestellungen geklärt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026