Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verständnisfrage zu §262 SGB VI

von Geringverdiener15.09.2010 | 21:51
2359 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In $ 262 SGB VI steht folgendes: (1) Sind mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden und ergibt sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten, wird die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht. Wie erfolgt die Berechnung des Durchschnittswerts, der ja unter 0,0625 liegen kann. Wird der Durchschnitt aus 35 Jahren ermittelt? Oder gilt der Durchschnittswert für die Jahre, die vor dem 01.01.2002 liegen? Oder anders gefragt, bei Geburtsjahrgang 1967 und Geringverdienst zwischen 1985 und 1991 sowie überdurchschnittlichem Verdienst dannach, kommt es dann zu der Anhebung des Durchschnittswerts in der Geringverdienerphase? Oder wird ein Gesamtdurchschnitt über die 35 Jahre gebildet? Vielen Dank für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe sehr guten Beitrag von "-_-".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

-_-am 15.09.2010 | 22:38
Die Mindestbewertung nach § 262 SGB 6 setzt zunächst voraus, dass insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, wobei auch rentenrechtliche Zeiten nach dem 31.12.1991 mitzuzählen sind. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen nach § 54 SGB 6 - Beitragszeiten (Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, auch beitragsgeminderte Zeiten) - Ersatzzeiten, - Anrechnungszeiten, - Berücksichtigungszeiten, - die Zurechnungszeit Zu berücksichtigen sind die rentenrechtlichen Zeiten im Rahmen des § 75 SGB 6, d.h. die Zeiten müssen (mit Ausnahme der Zurechnungszeit) vor dem Beginn der Rente bzw. vor Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen. Wartezeitmonate nach § 52 SGB 6 (aus Versorgungsausgleich, geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung oder Rentensplitting unter Ehegatten) zählen bei der Prüfung der 35 Jahre nicht mit, da es sich nicht um rentenrechtliche Zeiten handelt. § 262 SGB 6 regelt als Sondervorschrift zu § 70 SGB 6 die Mindestbewertung für Pflichtbeitragszeiten vor 1992. Durch die Mindestbewertung sollen rentenrechtliche Nachteile vermieden werden, die sich aus längeren Beitragszeiten mit geringem Arbeitsverdienst ergeben. Es kommt nicht darauf an, aus welchem Grund nur ein geringer Arbeitsverdienst erzielt wurde. Liegen die zeitlichen und wertmäßigen Voraussetzungen für die Mindestbewertung vor, wird der Durchschnittswert der vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 auf das 1,5fache des tatsächlich erreichten Wertes angehoben, wobei jedoch 75 % des Durchschnittsentgelts (0,0625 Entgeltpunkte pro Monat) nicht überschritten werden dürfen. Durch die Begrenzung auf das 1,5fache des tatsächlich erzielten Durchschnittswertes soll verhindert werden, dass lange Pflichtbeitragszeiten mit sehr niedrigen Pflichtbeiträgen aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung unverhältnismäßig stark angehoben werden. Alles nachlesbar unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
W*lfgangam 15.09.2010 | 22:57
Hallo Geringverdiener, > Oder wird ein Gesamtdurchschnitt über die 35 Jahre gebildet? Ergänzend zu -_- ...der Durchschnittswert wird aus ALLEN vollwertigen Beiträgen gebildet - das können von Anfang bis Ende auch 40 - 45 Jahre sein. Die 35 Jahre sind nur die Mindestvoraussetzung, dass diese Aufwertungsberechnung überhaupt erfolgt. Aufgewertet werden dann ausschließlich die Beiträge vor 1992. In Ihrem Fall scheint es ausgeschlossen, dass es zu einer Aufwertung kommen wird (wenige 'minderwertige' Jahre vor 1992, anschließend bis zum späteren Rentenbeginn Beiträge senseits und deutlich über 75 % - 0,0625/Monat). Gruß w.
Geringverdieneram 16.09.2010 | 11:14
Vielen Dank für die Erläuterungen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026