Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

verstehe diesen Satz nicht (französ. Rentenbescheid)

von Orsa11.02.2010 | 16:02
1885 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
"La somme due pour la periode du 1.1.2000 aus 1.1.2001 est de Mais vous avez deja percu aupres d'un autre organisme" Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen dieses Forums können leider keine Übersetzungen vorgenommen werden.

24 Antworten

oh la laam 11.02.2010 | 16:16
Es wurde von anderer Stelle ein Erstattungsanspruch geltend gemacht!
Renten-Fachmannam 11.02.2010 | 16:14
Suchen Sie im Branchen-Buch auf den gelben Seiten einen Dolmetscher,lassen diesen Satz oder den ganzen Bescheid ins Deutsche übersetzen und stellen Sie die Frage erneut mit der deutschen Übersetzung. Vielleicht erhalten Sie dann eine Antwort, und sei es nur der gute Rat, sich an den französischen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Ahaam 11.02.2010 | 16:21
Bitten Sie Ihren deutschen Rententräger als 'Verbindungsstelle Ausland' (regional: DRV Rheinland-Pfalz sonst DRV Bund oder DRV KBS) um Hilfe!
Mon Amouram 11.02.2010 | 16:52
Wieso können Sie kein Französich? Unerhört, diese Techniklücke!
Orsaam 11.02.2010 | 16:59
Vielen Dank für die Beiträge. Laut amtlicher Übersetzung heißt es: "sie haben bereits von einer anderen Behörde erhalten" doch ich denke es müsste heißen "für sie hat bereits eine andere Behörde erhalten". @oh la la passt meine Version nicht zu ihrem Beitrag?
Giudoam 11.02.2010 | 18:35
wo Angela sich doch so gerne von Misiör abschlecken läSSt...hohohohoho
Europaam 12.02.2010 | 07:17
Können Sie libanesisch?
Renten-Fach Fachmannam 12.02.2010 | 07:45
Sie sind der Beste.
Multikultiam 12.02.2010 | 08:58
Die deutschen Rentenversicherungsträger verfügen über hervorragende Dolmetscher . Wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle. Da wird Ihnen sicherlich geholfen.
Multikultiam 12.02.2010 | 09:02
Zusatz: Es geht ja nicht nur um das Französische sondern um die Sache.
Schadeam 12.02.2010 | 09:18
Da werden ja tolle Erwartungshaltungen geweckt. Man geht einfach mit einem fremdspachigen Schreiben einer ausländischen Rentenbehörde zur deutschen Rentenberatung und dort hilft man schnell und unbürokratisch. Da habe ich meine Zweifel, dass wir in D auch noch diesen Service bieten sollen/ müssen.... Heute kommt ein französischer Vorgang, morgen ein türkischer, dann ein polnischer und nächste Woche hat einer ein Schreiben aus Indien....
Preußischer Oberstam 12.02.2010 | 09:31
Poltern Sie hier nicht herum! Selbstverständlich ist der deutsche verbeamtete Biofäulling in der Lage, und meist auch willig, ein amtliches Schriftstück aus dem französischen zu übersetzen. Wo kämen wir denn dahin, wenn diese überzahlte Kaste diese Handreichung auch nicht mehr zu leisten gewillt ist?
Stuffzam 12.02.2010 | 09:51
Jawolllllllllllllll Herr Oberst! Richtig so! Ein Öttinger kann doch noch kein Sommer sein oder so.
Bamteram 12.02.2010 | 09:52
Es geht immer und nur um die Sache.Was sonst?
Behördeam 12.02.2010 | 09:59
Ich denke das es in jeder Behörde auch ein paar junge motivierte Kollegen gibt, die auch denken können.Und die werden sicher eine Möglichkeit finden auch mit einem nicht deutschsprachigen Dokument etwas anzufangen.Wenn man jemanden helfen will,dann ist vieles möglich.Nur manche wollen doch gar nicht.
Bamteram 12.02.2010 | 10:51
Das ist eine typische falsche Volksmeinung über eine Behörde und deren fleißigen deutschen Beamtenameisen.Ein deutscher Beamter gibt alles!Bis zum bitteren Ende!
Bamteram 12.02.2010 | 12:11
Ein Angestellter natürlich auch! Aber!? Warum soll der 58 jährige mit 50 % verbittert sein?Es gibt nix lustigeres als Bamter oder Angestellter zu sein in der Behörde.
Schadeam 12.02.2010 | 12:13
ich bitte alle sich nicht aufzuregen! Ich habe in meinem Beitrag nur dem Beitrag von Multikulti widersprochen, der aussagte, man müsse nur zur Beratung gehen und schon übersetzt die DRV mit hervorragenden Dolmetschern. Unwidersprochen ist, dass in vielen Behörden in solchen Fällen freundlich flexibel geholfen wird. Aber das ist kein "Rechtsanspruch" sondern Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der einzelnen Mitarbeiter. Und das hängt weder vom Alter (jung oder alt) noch vom Status (verbeamtet oder nicht) ab! Zu bedenken bleibt aber, dass eben das normale Schulenglich oder -französisch oft nicht ausreicht um Verwaltungstexte zu verstehen. Und dann scheitert selbst der hilfsbereiteste Bedienstete....
Behördeam 12.02.2010 | 11:28
Besonders dumme Menschen denken, das in Behörden nur Beamte tätig sind.Das ist natürlich völliger Unsinn.Es gibt bei der DRV,in Städten und Gemeinden,genug Angestellte. Und wie ich bereits eben gsagt habe,wenn man nicht das Pech hat an einen 58 jährigen mit 50 %Schwerbehinderung zu geraten,der total verbittert in seinem Büro sitzt und nur wartet das er 60 wird,dann wird einem ganz sicher auch mit einem Schreiben eines ausländischen Trägers geholfen.
Behördeam 12.02.2010 | 12:56
Weil man erfahrungsgemäß sagen kann,das 99 % dieses Klientel verbittert und selbstgerecht sind,man einfach Pech hat,auf solch jemanden zu treffen.Das gilt aber nicht nur für Behörden und Ämter.Sondern generell. Also ich stelle mir schon vor,das es Sachen gibt die lustiger sind,als in einer Behörde Angestellter oder Beamter zu sein. Wenn man sich zum Beispiel eine lustige Fernsehserie anschaut,oder jemand einen Witz erzählt.
Beamteram 12.02.2010 | 12:40
warum so kompliziert, bitten sie den Franzrentenmann doch um eine deutsche Übersetzung :-))
Schwafelam 12.02.2010 | 12:44
Blablablablablabla
Geriam 12.02.2010 | 13:38
Bravo, wir haben wieder Freitag und man kann wieder kräftig über einige Berufsgruppen herziehen. Leider bin ich der französischen Sprach nicht mächtig, sonst könnte ich Orsa helfen. Den anderen SCHROTT können sich die User sparen. mfg. Geri
Bamteram 12.02.2010 | 19:02
Welche Gruppen meinen Sie Bitte?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026