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Experten-Antwort

Versteuerung Abfindungszahlung Witwenrente

von BillyW23.08.2018 | 13:17
874 Ansichten
3 Antworten
Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage. Ich beziehe seit 1992 die große Witwenrente, da mein Ehemann verstorben ist. Ich habe jetzt einen neuen Partner. Wir möchten gern heiraten. Wie ich gelesen habe, kann ich eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten nach Eheschließung beantragen. Ist das richtig? Wann wird diese Abfindung dann ggf. gezahlt und wird diese versteuert und mit welchem Satz? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierauf eine Antwort geben könnten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2018 | 11:02

Den beiden Beiträgen können wir uns teilweise anschließen. Sofern Sie nach dem Tod Ihres Ehegatten 1992 noch keine Abfindung wegen Wiederheirat erhalten haben, haben Sie auf Antrag Anspruch auf eine Witwenrentenabfindung in Höhe des 24fachen Monatsbetrages vor Wiederheirat (Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate). In der Regel wird die Übersendung der Heiratsurkunde als Antrag auf Abfindung angesehen. Nach der Wiederheirat zu Unrecht erbrachte Rentenleistungen werden auf die Abfindung angerechnet.

Wenden Sie sich bitte bezüglich der Besteuerung an Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

2 Antworten

DRVam 23.08.2018 | 13:27
Nach Vorlage der Heiratsurkunde wird die Witwenrente eingestellt und das 24fache der Durchschnittsrente der letzten 12 Kalendermonate nach Einkommensanrechnung ausgezahlt. Bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
W*lfgangam 23.08.2018 | 20:04
DRV schrieb

Nach Vorlage der Heiratsurkunde wird die Witwenrente eingestellt und das 24fache der Durchschnittsrente der letzten 12 Kalendermonate nach Einkommensanrechnung ausgezahlt.

Bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Ergänzend: @BillyW, überlegen Sie, wann es taktisch/steuerlich günstiger ist, die Abfindung tatsächlich ausgezahlt zu bekommen ...wie früh/2018 oder später Sie den Antrag auf Abfindung/Auszahlung in 2019, stellen – Zuflussprinzip, wenn es um Steuern geht. Ihr Steuerberater wird Sie diesbezüglich aufschlauen können :-) Gruß w.
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