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Experten-Antwort

Versteuerung BU-Einmalauszahlung

von Riemers17.03.2017 | 21:11
990 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Wie muss eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitversicherung versteuert werden. Zur genauen Situation: Ich erhalte eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung(privater Vertrag)-diese wird als "Leibrente" mit dem Ertragsanteil versteuert. Jetzt bietet mir die Versicherung eine einmalige Kapitalauszahlung-aus Vergleich- an. Damit würde die monatliche Rente entfallen und der Vertrag aufgelöst. Wie wird diese Auszahlung versteuert? Bitte diesbzgl.um eine Expertenaussage. Dankeschön. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riemers,

leider können Fragen zum Steuerrecht in diesem Forum nicht beantwortet werden.

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4 Antworten

Schadeam 17.03.2017 | 21:57
Eine Expertenantwort über die Besteuerung werden Sie im Rentenforum nicht erhalten. DRV Mitarbeiter sind nunmal keine Experten in Steuerfragen. Da sollten Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt befragen - Sie fragen hier im falschen Forum.
Hä?am 18.03.2017 | 06:51
Lieber Riemers. In diesem Forum geht es um die gesetzliche Rentenversicherung! Warum Sie hier Antworten zur Besteuerung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten, ist nicht nur mir ein Rätsel. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein!
Riemersam 18.03.2017 | 08:23
Entschuldigung. Ich lese fast tgl.auf Ihre-Vorsorge.de und habe hier auch immer wieder Artikel über das Thema Berufsunfähigkeit gesehen & gelesen. Laut Suche zu "Berufsunfähigkeit" über 107 Artikel-deshalb erhoffte ich mir eine fundierte Aussage. Denn meine ausführliche Suche im Internet fördert kuriose und total verschiedene Aussagen hervor-selbst auf Steuerberaterforen gibt es hierzu verschiedene Aussagen-ebenso auf kostenpflichtigen Portalen. Diese gehen von steuerfreier Auszahlung, 1/5 Regelung .... aus. Und dort las ich von verschiedenen Auskünfte durch Steuerberater und Finanzämter. Somit läuft es wohl auf eine schriftliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes hinaus. Vielleicht hat trotzdem ein ForumLeser hierzu Erfahrungen sammeln können / müssen und kann diese teilen? Dankeschön. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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