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Versteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente

von Edgar17.07.2007 | 09:53
8705 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter sagte mir, daß er seine Einkommensteuer seit 3 Jahren nicht gemacht hat und nun die Erklärungen abgeben muß (Ehefrau schwer erkrankt. Sie erhält seit Ende 2003 Erwerbsunfähigkeitsrente). Er fürchtet nun, daß eine große Nachzahlung auf ihn zukommen könnte. Frage: Wie wird die Erwerbsunfähigkeitsrente versteuert? Liebe Grüße Edgar

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.07.2007 | 11:57

Von der ab 2005 stufenweise eingeführten nachgelagerten Besteuerung sind auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit betroffen.

Der steuerpflichtige Anteil der Jahres-Bruttorente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Begann die Rente vor 2005, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent der Jahres-Bruttorente. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.

Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahres-Bruttorente abzgl. des persönlichen Rentenfreibetrags.

Die tatsächliche Steuerbelastung eines Rentners ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. Familienstand, Krankenversicherung, außergewöhnlichen Belastungen. Näheres ist beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.

Moderatoren-Antwortam 17.07.2007 | 14:42

Ohne Ihre persönlichen Daten können wir natürlich nicht feststellen, wann Sie einen Bescheid erhalten.

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Träger in Verbindung.

5 Antworten

Schiko.am 17.07.2007 | 12:19
So schlimm wird es schon nicht werden, richtig aber ist, auch ein teil der erwerbungsunfähigkeitsrente wird in die steuer berechnung mit einbezogen. Bis 2004 war der satz relativ gering, seit 2005 sind es 50% der bruttorente die bei der einkommensteuererklärung mit zu berücksichtigen ist. Für den arbeitslohn des ehemannes hat sicher der arbeitgeber nach steuerklasse III jährlich abgerechnet und die steuer abge- führt. Es kann sogar sein, durch die geltendmachung steuer- mindender beträge kann sich sogar eine Rückzahlung ergeben für den teil es arbeitseinkommens. Höhe des arbeitslohnes in 2003 bis 2006 und der steuerpflichtige rentenanteil bestimmen die höhe einer evtl.n achzahlung für die genannten jahre. Von den insgesamt zu versteuerndem einkommen bleiben 15.328 und abzusetzende beträge für sonderausgaben/werbungskosten etc., steuerfrei. Jahresbrutto, bruttorente und die prozentsätze für kranken/pflege- versicherung könnten zur weiteren erläuterung meinerseits beitragen. Mit freundlichen Grüßen.
Sörenam 17.07.2007 | 12:12
Sehr geehrte Damen und Herren, bin 56 Jahre alt, nach meiner 2. Augenmuskellähmung 2002, habe ich 2003 die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit beantragt. Mit Hilfe meiner Anwältin wurde die BU-Rente im Juli 2007 bewilligt. Meine Frage: wann erhalte ich die erste Auszahlung der Rente? Bin seit 1969 bei der DB- meine Tätigkeit als Zugbegleiter kann ich wegen meiner Erkrankung nicht mehr ausüben. Bescheid LSG im Juli 2007. Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon mal vorab. Mit freundlichen Grüßen Sören
Schadeam 17.07.2007 | 12:46
die Frage nach der ersten Zahlung kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers beantworten. Woher soll irgendein Forumteilnehmer das wissen? Keiner von uns bearbeit Ihren Vorgang.
skatam 17.07.2007 | 13:24
skat
sandyam 17.07.2007 | 18:37
@ Schiko,, ist es nicht so, dass man auch richtig kräftig nachzahlen müsste? Seit die Rente um 50% besteuert wird, muss mein Mann richtig Steuern zahlen, vorher wurde immer was ausgezahlt. Ich muss dazu sagen, mein Mann bezieht Pension, die ja auch mit Steuerklasse 3 versteuert wird. Tja nun zahlen wir fleissig nach. Hat das damit zu tun, dass Pension anders gesehen wird als Einkommen?
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