Von der ab 2005 stufenweise eingeführten nachgelagerten Besteuerung sind auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit betroffen.
Der steuerpflichtige Anteil der Jahres-Bruttorente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Begann die Rente vor 2005, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent der Jahres-Bruttorente. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.
Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahres-Bruttorente abzgl. des persönlichen Rentenfreibetrags.
Die tatsächliche Steuerbelastung eines Rentners ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. Familienstand, Krankenversicherung, außergewöhnlichen Belastungen. Näheres ist beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.
Ohne Ihre persönlichen Daten können wir natürlich nicht feststellen, wann Sie einen Bescheid erhalten.
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Träger in Verbindung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.