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Experten-Antwort

Versteuerung der Rente

von Gisela09.01.2020 | 19:09
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung meiner Rente, bzw möchte wissen ob ich alles richtig verstanden habe. Dazu mache ich einmal kurz ein Rechenbeispiel auf. Nach allen Versicherungsabzügen, erhalte ich seit Ende letzten Jahres eine Rente von ca. 1500€ pro Monat, was einer Rente von 18000€ jährlich entspricht. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden bedingt durch meinen Rentenbeginn 2019 nur 78% davon, sprich 14040€ steuerpflichtig. Wenn ich davon jetzt den reinen Steuerfreibetrag ohne sonstigen steuerrechtlichen Abzüge etc. von 9408 subtrahiere bleiben 4606€ übrig. Das heisst doch dann, dass nur diese 4606€ mit meiner Steuerklasse versteuert werden oder? Und als zweites wollte ich noch wissen, ob der Grundfreibetrag für Rentner, das selbe ist wie der Grundfreibetrag für normale Bürger oder ob diese beiden Beträge jeweils kombinierbar sind? Also ob ich sowohl einen Renten-Grundfreibetrag, als auch einen Einkommens- Grundfreibetrag habe, oder ob es immer nur die 9408 pro Person sind. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gisela,

leider darf die Deutsche Rentenversicherung in steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht beraten. Für die individuelle Berechnung der Steuerlast wenden Sie sich bitte an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

Richtig ist, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 der Besteuerungsanteil der Rente 78 Prozent beträgt. Die künftigen Rentenerhöhungen werden allerdings in voller Höhe (100 %) versteuert.

Beigefügt ein Link der Deutschen Rentenversicherung zur Besteuerung der Rente. Hier erhalten Sie noch weitere Informationen zum Thema Steuern.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern/steuern_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Korianderam 09.01.2020 | 19:18
Hier können Sie selbst nachsehen, das Forum der DRV ist die falsche Adresse für Steuerfragen. https://www.kapital-rechner.de/rentenbesteuerung/
Steueram 09.01.2020 | 20:12
Wieso stellen Sie steuerrechtliche Fragen in einem Rentenforum? Fragen Sie das Finanzamt auch nach Ihrer Rentenhöhe? Die Zuständigkeit liegt bei Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Siehe hieram 09.01.2020 | 21:27
Schon fast richtig. Allerdings müssen Sie von der Bruttorente ausgehen. Hiervon werden 78% versteuert. Von diesem Betrag ziehen Sie noch die 102 EUR pauschal für Werbekosten "Rentner" ab. Geltend machen können Sie außerdem Ihre gezahlten Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenzusatzversicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten, und evtl. Sonderausgaben für Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden. Dies ergibt dann einen Betrag "zu versteuerndes Einkommen". Das dann nach der Grundtabelle versteuert wird. Der Grundfreibetrag gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Rentner und ist in dieser Tabelle schon eingearbeitet. Alles davon ausgehend, dass Sie alleinstehend sind und einzeln veranlagt werden. Beachten sollten Sie evtl. noch, falls es für Sie zutrifft, ob z.B. eine Zahlung von Krankengeld mit einem rückwirkend bewilligtem Anspruch aus EMRente verrechnet wurde. Im Rahmen der "Erfüllungsfiktion" wird dann aus dem eigentlich "steuerfreien" Krankengeld (Berechnung nur für die Höhe des Steuersatzes = Progressionsvorbehalt) steuerpflichtiges Einkommen. Achten Sie dann ganz besonders darauf, dass die entsprechenden Meldungen schon korrigiert wurden, bzw. gehen Sie mit all Ihren Unterlagen direkt zum Finanzamt und lassen Sie Ihre Angaben zur Steuererklärung dort direkt aufnehmen. Die Mitarbeiter dort sind verpflichtet, Ihnen bei der Steuererklärung behilflich zu sein.
W°lfgangam 09.01.2020 | 22:02
Wieso stellen Sie steuerrechtliche Fragen in einem Rentenforum? Fragen Sie das Finanzamt auch nach Ihrer Rentenhöhe? Die Zuständigkeit liegt bei Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Sehr unhöflich Ihre Antwort. Die DRV ist für die Versorgung Ihrer Beamten und Mitarbeiter mit den Beiträgen der Versicherten zuständig. Der Versicherte bleibt auf der Strecke. So können Sie dies mal von der anderen Seite ansehen. Gehen Sie in einen Steuerhilfeverein, oder anderes Forum, hier werden Sie nur von wildgewordenen frustrierten ( zum Teil ) Mitarbeitern abgebügelt. Gruss
Hallo Richtig, mal nachgedacht: Warum sollte ein Rentenforum aus _diesem_ Rechtsbereich/DRV irgendetwas zur persönlichen Steuersituation erklären können?!! Sehen Sie es mal von IHRER Seite: was will ich wissen und WER ist der richtige Ansprechpartner dafür? ...NA? Die DRV sicher nicht - die muss leider unabkömmlich Ihre fetten Beiträge intern an all die MitabeiterInnen und sogar BeamtInnen verteilen ...*soifz, bekomme ich auch was von Ihrem Beitragskuchen ab, können Sie mir höflicherweise 'Schleichwege' dazu nennen? ;-) Gruß w. PS: Sollten Sie sich jetzt 'abgebügelt' sehen, haben Sie wohl die falsche 'Tonart'/die falschen Fragen/Antworten gewählt.
Steuerlaieam 09.01.2020 | 22:13
Im Übrigen passt die Rechnung auch nur, wenn Sie ledig sind und keine Witwenrente sowie keinerlei sonstige steuerrechtlich relevante Einnahmen haben. Wie soll da ein Mitarbeiter der DRV individuell steuerlich beraten können? Im Übrigen ist das außer den genannten Institutionen auch niemandem erlaubt, auch der Rentenversicherung nicht. Und jetzt @Richtig?
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