Hallo Gisela,
leider darf die Deutsche Rentenversicherung in steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht beraten. Für die individuelle Berechnung der Steuerlast wenden Sie sich bitte an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater.
Richtig ist, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 der Besteuerungsanteil der Rente 78 Prozent beträgt. Die künftigen Rentenerhöhungen werden allerdings in voller Höhe (100 %) versteuert.
Beigefügt ein Link der Deutschen Rentenversicherung zur Besteuerung der Rente. Hier erhalten Sie noch weitere Informationen zum Thema Steuern.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern/steuern_node.html