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Versteuerung Erwerbsunfähigkeitsrente

von ERente197028.01.2008 | 09:36
1377 Ansichten
2 Antworten
Liebe Forumnutzer, ich beziehe seit 1996 eine volle Erwerbsunfähigkeits-rente. Bekomme gerade einen Herzkasper weil ich meine Steuererklärung mache. Da steht 1800,00 nachzahlen. Ich weiss nicht wie ich das bezahlen soll. Können Sie mir helfen ? Wieso veranlagt das Finanzamt einen nicht zu Einkommensteuer im Vorfeld ? Haben Sie einen Rat für mich? Bin verzweifelt !!! Bitte helfen Sie mir ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2008 | 14:04

Sehr geehrte/r Erente1970,

da Sie bereits seit 1996 Rente beziehen, gehören Sie zum Kreis der Bestandsrentner, deren Rente zum 1.1.2005 so umgestellt wurde, dass 50 % der Jahresrente steuerpflichtig und 50 % auf Dauer steuerfrei gestellt wurden.

Die davor liegenden Jahre wurden im Ertraganteil versteuert.

Wenn Sie nun aufgrund Ihrer Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid mit einer Steuerforderung von 1.800 EUR für das Jahr 2006? oder 2007? bekommen haben, lässt dies viele Gründe zu:

- Sie haben eine hohe Rente ...

- Ihre Rente sowie das Arbeitseinkommen Ihres Partners kommen zur Besteuerung; der Partner hatte Lohnsteuerklasse 3...

- Sie haben neben der Rente weitere Einkünfte z.B. Mieteinnahmen ...

- usw.

Sie sehen also, dass wir Ihnen nur bei einer Beratung in einer unserer Beratungsstellen unter Vorlage Ihres Einkommenssteuerbescheides Konkreteres sagen können.

Wegen einer eventuellen Stundung (Ratenzahlung) müssten Sie sich allerdings direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen.

1 Antworten

bekissam 28.01.2008 | 11:51
Zum Thema Steuern und Rente gab es seit der Änderung der Steuerpflicht mit Beginn des Jahres 2005 schon jede Menge Veröffentlichungen. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden jedoch nicht mit ihrem gesamten Zahlbetrag, sondern nur teilweise zur Besteuerung herangezogen. Seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil der Renten für jeden neuen Rentnerjahrgang. Wer 2005 Rentner war oder in Rente ging, musste 50 Prozent seiner Rente versteuern. Mehr dazu unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Über die Zahlungsmodalitäten eventueller Steuerrückstände müssen Sie sich mit dem Finanzamt verständigen.
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