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Experten-Antwort

verstößt § 43 evtl. gegen Gleichbehandlungsgesetz?

von sowieso18.10.2014 | 07:56
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der § 43 (20 Jahre Wartezeit) ist meinem Rechtsempfinden nach eine Ungleichbehandlung seit Geburt Mehrfachbehinderter und ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz - was wiederum unsinnig ist, denn alle Behinderten sind nicht gleich und werden nur durch Arbeitsassisten auf dem Arbeitsmarkt "krampfhaft' gleichgemacht.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung i.S. des § 43 Abs. 2 SGB VI die allgemeine Wartezeit - auch vorzeitig - nicht erfüllt haben (z.B. bei einem von Geburt an behinderten Versicherten), ist die Leistung einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 6 SGB VI möglich. Diese Wartezeit beträgt 20 Jahre (Beitrags- und Ersatzzeiten).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten:

1. Eine Rente gem. § 43 Abs. 6 SGB VI, diese Rente können Versicherten erhalten, die ein sogenanntes eingebrachtes Leiden haben (z.B. ab Geburt). Diese Rente wird geleistet nach einer Wartezeit von 20 Jahren.

2. Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Diese Rente wird geleistet, sofern 60 Kalendermonate Wartezeit vorliegen und die 3/5- Belegung vorliegt.

Der Gesetzgeber hat diese Anspruchsgrundlagen so festgelegt. Eine Diskussionsgrundlage sind diese Regelungen nicht.

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23 Antworten

-/-am 18.10.2014 | 11:01
Das müßte man dann wohl durch alle Instanzen gerichtlich klären lassen, was Gleichbehandlung ist und was nicht. Wehrdienst war damals für BVerfG auch keine Gleichbehandlungsproblem, obwohl die Männer eindeutig diskriminiert wurden.
KSCam 18.10.2014 | 12:11
Dieses Gesetz existiert schon seit vielen, vielen Jahren........ Seit vielen, vielen Jahren (1975?) werden für Behinderte in Werkstätten für Behinderte Beiträge gezahlt. Seit vielen, vielen Jahren habe Menschen, die "schon immer" erwerbsgemindert waren (z.B. seit Geburt, seit Kindheit,.....) nach 20 Jahren Beitragszeit einen Rentenanspruch. Was stört Sie daran, was ist Ihrer Meinung nach daran verfassungswidrig? Wenn Sie nun bereits nach 10 oder 15 Jahren (statt erst nach 20) Rente wollten, stünden es Ihnen frei den Antrag zu stellen. Dieser Antrag wird abgelehnt, ein Widerspruch dagegen auch, weil die DRV an die Gesetze gebunden ist und 10 oder 15 eben keine 20 Jahre sind. Und dann hätten Sie den Klageweg durch die Instanzne - in ca. 10 Jahren haben Sie dann vielleicht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und Ihre heutige Frage wäre geklärt. Oder liegt Ihr Problem auf einer anderen Ebene? Denke Sie auch bitte daran, dass dieses Forum kein Wunsch- oder Diskkussionsforum für politische Ideen ist.
sowiesoam 19.10.2014 | 04:31
An KSC, Sie fragen mich,was mich daran stört und gleichzeitig sagen Sie, das dies kein politisches Diskussionsforum sei. Nun dann haben Sie entweder die Sache nur oberflächlich betrachtet - aus Zeit oder Interessenmangel. Oder Sie kennen jemand der gut in einer WfbM untergebracht ist - ist auch gut - aber die andere Gruppe die ebenfalls von Geburt an behindert ist, die interessiert Sie nicht. Ich könnte viel weiter ausholen, aber dann haben sie erreicht, was Sie wollen - nämlich mich provoziert - und den Gefallen liebe/r KSC tue ich Ihnen nicht.
KSCam 19.10.2014 | 19:38
...die andere Gruppe (von Geburt behindert und nicht in WfbM) bekommt die Rente doch auch wenn Sie 20 Jahre Beiträge hat, beispielsweise weil freiwillig gezahlt wurde. So gesehen bekommen doch "beide Gruppen" aus DRV Sicht unter gleichen Voraussetzungen die Rente. Wo ich Sie provoziert haben soll, ist mir allerdings nicht so ganz klar.
sowiesoam 20.10.2014 | 05:02
An KSC, Es wäre interessant zu erfahren z. B. ob Arbeitsassistenz als "schützende Hilfe - Einrichtung" auf dem freien Arbeitsmarkt und im besonderen im ÖD zählt. Mir liegt ja nicht an der Abschaffung des Paragraphen, sondern an der Gleichbehandlung der seit Geburt Mehrfachbehinderten. Man kann ja auch das Gleichbehandlungsgesetz durch "Gleichmacherei" Missbrauchen z.B. alle Frauen sind nicht gleich gut ausgebildet, wozu dann die Frauenquote, alle Alte sind nicht alle gleich lang gesund und können bis 70 arbeiten und alle Behinderten sind nicht gleich so leistungsfähig um sie krampfhaft (Krampf auf bayerisch "so a Kas" in den freien Markt zu integrieren - wir bryuchen die WfbM
sowiesoam 20.10.2014 | 05:11
Sorry hab mich vertippt, wegen Feinmotorik. Ich finde einfach wir sollten den Mut haben zu mehr Individualität und uns auf Ebenen der Schablonität "Zwangsverjacken" lassen - uns generell nicht alles gefallen lassen was wenige Lobbyisten für richtig und gut verkaufen.
sowiesoam 20.10.2014 | 05:20
Sollte heißen "wir brauchen" und "nicht "Schablonität" - Touchscreen auf minidisplays - ein Fluch für Menschen mit Problemen mit Feinmotorik auch die Geräte der elektronischen Empfangsbestätigungen bei Paketsendungen - da dachte man auch schablonenmäßig nur an die "Gesunden".
sowiesoam 20.10.2014 | 06:50
Noch eine Sache zum SBG VI § 43 Abs. 6 fällt mir ein - und zwar man zeigte in einer TV-Sendung einen Mann mit Down Syndrom, der zuerst in einer WfbM und danach in einem Altenheim als Pflegehelfer arbeitete - nun die Frage dazu, gelten bei ihm die 20 oder die 35 Jahre Wartezeit. Es geht mir dabei um die Praxis der späteren Verrentung - stellt er (sein Betreuer) dann einfach diesen Antrag und kriegt seine Rente oder muß er dann den langen, umständlichen, für die Gesellschaft teuren Weg der vollen EM-Rente gehen?
Jonasam 20.10.2014 | 09:26
Hallo sowieso, ich verstehe Ihr Problem nicht. § 43 Abs. 6 SGB VI gilt für alle Personen, die vor Erreichen der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren voll erwerbsgemeindert sind (Ausnahme vorzeitige Wartezeiterfüllung). Das heißt, jeder der vor Erreichen der allgemeinen Wartezeit (z. B. ab Geburt) voll erwerbsgeminert ist, kann diese Rente beziehen. Ber Personen, die ab Beginn Ihres Berufslebens in einer WfB gearbeitet haben, kann unterstellt werden, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Dieser Personenkreis kann die Rente nach § 43 Abs. 6 SGB VI beziehen, wenn wie Wartezeit von 20 Jahren erfüllt ist. Dies ist aber auch der Fall, wenn jemand nicht in einer WfB gearbeitet hat, sondern auf dem sog. 1. Arbeitsmarkt. Hier besteht ggf. nur die Schwierigkeit, dass ein Versicherter zuerst nachweisen muss, dass er schon vorher eine volle Erwerbsminderung vorgelegen hat. Bei schweren Behinderungen ist dies i. d. R. durch alte Arztberichte kein Problem. Es gibt natürlich auch Menschen mit einer Behinderung, die trotz Ihrer Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten können (z. B. eine Person im Rollstuhl, die trotzdem im Büro arbeiten kann). Dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf die Rente, da keine volle Erwerbsminderung vorliegt. Wichtig ist zu unterscheiden, dass eine volle Erwerbsminderung nicht mit einer Schwerbehinderung gleichzusetzen ist. Für beide Begrifflichkeiten gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Das bedeutet, nicht jeder schwerbehinderte Mensch ist voll erwerbsgemindert. Ein Großteil der schwerbehinderten Menschen arbeitet ganz normal auf dem 1. Arbeitsmarkt. Inwiefern hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, kann ich nicht nachvollziehen. Bezüglich Ihrer Aussage zur Wartezeit von 20, bzs. 35 Jahren will ich nur anmerken, dass für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die Wartezeit von 35 Jahren keine Rolle spielt. Hier ist nach § 43 Absatz 6 SGB VI nur die Wartezeit von 20 Jahren maßgebend. Nach § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI ist die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren maßgebend (und die sog. 3/5-Deckung). Die Wartezeit von 35 Jahren spielt nur für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig Versicherte eine Rolle. MfG Jonas
sowiesoam 20.10.2014 | 10:45
Hallo Jonas, Nehmen wir den Fall mit dem Mann mit Down-Syndrom. Es ist anzunehmen, dass es 100 % schwerbehindert ist - da er zuerst in einer WfbM war, wurde unterstellt, dass er voll erwerbsgemindert ist - geprüft wird das ja vor Berufseintritt nicht. Dann geht er "mit Vitamin B" - also Beziehungen - in ein Altenheim als Pflegehelfer. Fällt er dann unter den § 43 und kann dann mit 40 oder so in Rente, oder muss er dann volle 35 Jahre durchhalten um die Rente für Schwerbehinderte zu erhalten oder muss dann spätestens wenn er z.B. nach 22 Jahren nicht mehr kann, neu geprüft werden, ob er dann voll erwerbsgemindert ist, was er ja streng genommen schon von Anfang an war! Überhaupt - wo sind wir eigentlich angekommen, wenn ein seit Geburt Behinderter helfen soll, Alte zu pflegen - auweh - jetzt wird wieder ein "shitstorm' losgehen und der Beitrag geschlossen werden. MfG
Jonasam 20.10.2014 | 11:11
Hallo sowieso, nur noch ein Hinweis zur WfB. Bevor eine Person in eine WfB aufgenommen wird, wird der Gesundheitszustand geprüft. Sollte die Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also dem 1. Arbeitsmarkt, arbeiten können, kann er eine Beschäftigung in der WfB nicht aufnehmen. Das es dabei ggf. Betrugsfälle gibt, lässt sich natürlich nicht ausschließen. MfG Jonas
sowiesoam 20.10.2014 | 11:42
Hallo Jonas, Sie sind jetzt auf mein Fallbeispiel nicht eingegangen. Von welcher Stelle wird das heutzutage geprüft? Weshalb sollte es nicht reichen, dass ein von Geburt an Behinderter 20 Jahre arbeitet - das ist doch in diesen Fällen ob WfbM oder 1. Arbeitsmarkt eine enorme Leistung - aber man hat oft wirklich den Eindruck - Leistung, Arbeitswilligkeit und Ehrlichkeit werden "benachteligt" - Faulheit und Kriminalität dagegen belohnt. MfG
Jonasam 20.10.2014 | 11:53
Hallo! 1. Auf Ihren Fall bin ich dahingehend eingegangen, dass vor Eintritt in die WfB eine Feststellung der Leistungsfähigkeit stattfindet. Dies u. a. durhc den Leistungsträger (z. B. Landschaftsverband, Agentur für Arbeit, RV-Träger) 2. Aber das kann doch ein ab Geburt behinderter Mensch machen. Voraussetzung ist doch nur, das eine volle Erwerbsminderung besteht. Ich habe das Gefühl, dass Sie das noch nicht verstanden hatten. Schwerbehinderung ist nicht gleich volle Erwerbsminderung. Nur wenn eine volle Erwerbsminderung vor Erreichen der allgemeinen Wartezeit eintritt, liegen die Voraussetzungen von § 43 Abs. 6 SGB 6 vor. Das kann z. B. der Fall sein, wenn man schon mit einer Behinderung zur Welt kommt. Aber nochmal: Nicht jeder Behinderte Mensch ist voll erwerbsgemindert. MfG Jonas
sowiesoam 20.10.2014 | 12:49
Hallo Jonas, Also wenn mich das beträfe, könnte ich hingehen und sagen Leute ich kann nicht mehr, ich möchte einen Antrag stellen auf volle EM. Dann geht das ohne Umwege durch, da ja seit Geburt bestehend - also bitte, verschaukeln Sie mich doch bitte nicht. Ich habe die Anträge doch gelesen, darin wird man gefragt, wie lange man schon krank ist und bei welchem Arzt in Behandlung usw. und so fort.... in einem anderen Teil des Forums hieß es sogar die atteste müssen aktuell sein - sie schrieben - "alte" reichen. Sie wollen nicht einsehen, dass es seit Geburt Behinderten nicht einfacher gestaltet wurde nach 20 Jahren in Rente zu gehen. Der Mann mit dem Down-Syndrom der konnte nicht Medikamente an die Heimbewohner verteilen, höchstens denen die Strümpfe anziehen oder Gesellschaft leisten und brauchte selber Unterstützung von den "gesunden" Pflegerinnen - rein optisch war an seinem Fall nichts herumzuparagraphisieren. Wenn der nach 20 Jahren nicht mehr knien kann zum Strümpfe anziehen - was soll da dann noch eine Prüfung ob der erwerbsgemindert ist bringen? ES GEHT UM ALTERUNG, VERSCHLEISS - sie sagen immer, ich verstünde das nicht, Sie verstehen nichts!
=//=am 20.10.2014 | 13:53
Hallo Jonas, Also wenn mich das beträfe, könnte ich hingehen und sagen Leute ich kann nicht mehr, ich möchte einen Antrag stellen auf volle EM. Dann geht das ohne Umwege durch, da ja seit Geburt bestehend - also bitte, verschaukeln Sie mich doch bitte nicht. Ich habe die Anträge doch gelesen, darin wird man gefragt, wie lange man schon krank ist und bei welchem Arzt in Behandlung usw. und so fort.... in einem anderen Teil des Forums hieß es sogar die atteste müssen aktuell sein - sie schrieben - "alte" reichen.
Wenn Sie seit Geburt voll erwerbsgemindert sind, gibt es auf jeden Fall alte Unterlagen. Das Sie nachweisen müssen, dass die volle EM aktuell noch besteht, ist doch selbstverständlich.
Hallo Jonas, mein Gott, ich beneide Sie um Ihre Engelsgeduld!!! Sie haben alles so toll und ausführlich erklärt, aber diese Person namens sowieso versteht es sowieso nicht. Die DRV richtet sich an die Gesetze, und das haben Sie mehr als ausführlich erläutert. Wenn sich eine Person für erwerbsgemindert hält, soll diese einen RENTENANTRAG stellen. Dann wird alles geprüft, der Kunde erhält einen Bescheid und muß nicht tagelang das Forum vollmüllen.
=//=am 20.10.2014 | 14:15
Zitat von sowieso anzeigenausblenden
Mal ganz ehrlich, denken Sie nicht, dass es langsam genug ist mit Ihren Statements? Weshalb um Himmels Willen sollte jemand auf Sie neidisch sein, wenn Sie eine Rente bekommen? Das interessiert hier im Forum doch niemanden. Auch nicht, was der Behinderte im Altenheim machen kann und was nicht.... Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie einen Rentenantrag und Sie erhalten einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Aber lassen Sie´s jetzt endlich gut sein (auch wenn Sie massig Zeit zu haben scheinen).
sowiesoam 20.10.2014 | 14:07
Die Hebamme die Schuld war lebt schon lange nicht mehr. Vor Eintritt in den ÖD interessierte das in den 70igern keinen, ob ich anstatt Schwerbehindert (denn das bin ich seit damals ununterbrochen) keinen ob ich zugleich erwerbsgemindert sei. Ich ging natürlich sporadisch zum Hausarzt, Orthopäden und Neurologen - aber außer Medikamente, KG und Massagen konnten sie nichts machen - Reha würde mich restlich kaputt machen, da noch eine starke soziale Phobie dazu kommt. Sind Sie jetzt zufrieden? Mal ganz geraderaus - wären Sie neidisch, wenn ich ohne Reha sofort eine Volle EM-Rente bekäme?
sowiesoam 20.10.2014 | 14:32
An =//=, Und wie ist es mit Ihrer Zeit - Sie lesen und schreiben doch auch mit?! Aber Sie haben Recht - mir reicht es ja inzwischen sowieso:-) Und man merkt auch sehr deutlich, dass offensichtlich keine Betroffenen mitmachen.
=//=am 20.10.2014 | 16:48
Lesen geht schneller als schreiben :-) und außerdem kann ich in meinem Urlaub machen was ich will. Ich wußte allerdings nicht, dass Ihre Beiträge ein Aufruf an "Betroffene" war! Weshalb sich diese wohl nicht gemeldet haben??? :-)
sowiesoam 21.10.2014 | 04:33
An =//=, Vielleicht könnten oder sollten Sie Ihren Urlaub auch angenehmer nutzen - trotzdem danke, denn Sie haben mich auf eine super Idee gebracht - könnte es sein, dass es nur sehr wenige gibt, die seit Geburt mehrfachbehindert sind, geistig in der Lage sind hier mitzuschreiben und dazu noch über 20 Jahre im ÖD gearbeitet haben und dann sofort (ohne lange Krankschreibungen und Rehazwang) eine volle EM-Rente erhalten haben - wie gesagt, ich meine nicht jene, die während des Berufslebens einen Unfall oder Krankheit hatten und dann in EMR mussten. Bitte meldet Euch - mich würde einfach nur interessieren ob das langwierig verlaufen ist (erst über teilrente, Rehas usw.) oder ob es sofort bewilligt wurde. Es können sich auch Gutachter melden, wie sie solche Fälle handhaben:-) Fürchte mich einfach nur vor dem ganzen Ablauf wegen meiner starken Sozialphobie und davor was das für meine netten Kollegen bedeuten wird, denn es fällt mir schwer, die hängen zu lassen, denn sie waren die ganzen Jahre auch immer hilfsbereit für mich da. Ich würde noch 10 jahre machen, aber ich kann immer weniger, wegen der häufigen Schmerzen - die verstehen das, mir ist es aber unangenehm - ich weiss nicht ob sie das nachempfinden können?
W*lfgangam 21.10.2014 | 21:59
Hallo sowieso, als schon etwas länger im ÖD Beschäftigter sehe ich sowohl die Bemühungen/Verpflichtungen des ÖD, behinderten Menschen sowohl eine Möglichkeit am Erwerbsleben zu bieten/schnöde: Geld zu verdienen, als auch/insbesondere die Einschränkungen durch Integration in die Arbeitsgemeinschaft ausgleichen zu können/Teilhaben zu erleben. Natürlich erkennt man als nicht Eingeschränkter Unterschiede in der Qualität der Arbeit (ich sag jetzt mal nur 'Quotenfrau', ohne das auf Ihre Frage umdeuten zu wollen) - und, auch 'normale'/nicht eingeschränkte Menschen sind nicht immer gleich ;-)) Zurück auf Ihre letzte Frage/Statement/meine Antwort: ...es sind wohl eher sehr wenige, die sich ähnlich stark wie Sie allgemein/locker/verständlich/wissbegierig ...einfach 'Ich bin Ich' - wie jede/r andere auch, in die Gesellschaft begeben - und einfach akzeptiert werden! Ihre Erwartung 'da sind noch andere – kommt mal raus' kann ich nachvollziehen. Wenn Sie hier allerdings die geballten Beiträge/Fragen/Ängste der letzten 10 Jahre Personengruppen zuordnen würden, wären Sie sicher etwas 'erschreckt', dass an 1. Stelle die Gruppe der 'Berufsjammerer' steht, die per Krakel-Dekret meint, sich an schlichten gesetzlichen Vorgaben so mal eben vorbei schleichen zu können. Für Ihren ungewohnten Aufruf wünsche ich Ihnen einfach viel Erfolg! Gruß w.
sowiesoam 23.10.2014 | 05:00
An W*lfgang, Vielen Dank für Ihren feinfühligen Beitrag. Sie haben schon vielen im Forum Mut gemacht - Sie sind charakterlich das Gegenteil von diesem GroKo. Ich habe auch nicht viel Hoffnung, dass sich Betroffene noch melden - höchstens durch Zufall und mündlicher Weiterverbreitung. Es sind wahrscheinlich nur sehr vereinzelte in dieser Kategorie und wenn die schon die Rente haben, werden sie wohl nicht weiter in diesem Forum verkehren. Aber wie man so schön sagt, "die Hoffnung stirbt zuletzt'.
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