Dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt. Allerdings habe ich in der täglichen Praxis auch schon Fälle erlebt, wo dies von den Standesämtern vergessen wurde. Daher ist es kein Fehler, wenn dem Rentenversicherungsträger oder aber der Deutschen Post AG Niederlassung Rentenservice in 13497 Berlin das Ableben gesondert mitgeteilt wird.