Hallo, rainer,
bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind verschiedene Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie zum Rentenbeginn "arbeitslos" sein sowie in den letzten 10 Jahren vorher mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt haben.
Falls Ihre Frage auf den Vertrauensschutz abzielt: Der Vertrauensschutz, dass Sie bereits mit 60 Jahren unter Abschlag von 18% in Rente gehen können, weil am 01.01.2004 Arbeitslosigkeit vorgelegen hat, geht nicht wieder verloren; auch nicht durch eine sich nun ggf. anschließende selbständige Tätigkeit.
Um sicher zu gehen, empfiehlt sich in Ihrem Fall eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.