Ich unterstelle einfach einmal, dass der damalige Rentenversicherungsträger die richtige Altersrente berechnet hat und somit Ihre Ehefrau ihre richtige Rente bekam und die Voraussetzungen vorlagen.
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Ich unterstelle einfach einmal, dass der damalige Rentenversicherungsträger die richtige Altersrente berechnet hat und somit Ihre Ehefrau ihre richtige Rente bekam und die Voraussetzungen vorlagen.
Man muss zunächst die allgemeinen Voraussetzungen einer Altersrente erfüllt haben. Wenn diese gegeben sind, erst dann kommt man zur Vertauensschutzprüfung.
Die Voraussetzungen für diese Rente sind:
Altersrente für Frauen
Diese Altersrente erhalten vor 1952 geborene Frauen auf Antrag, die
· das 60. Lebensjahr vollendet haben,
· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
· die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.
Für Beiträge, die nach Beginn der Altersrente noch geleistet werden gehen unter (zählen nicht mehr).
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