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Experten-Antwort

vertrauensschutz

von f. schultens07.10.2013 | 11:48
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich bin Jahrgang 1950 und wurde nach 3jährigem Bezug von ALG II dazu aufgefordert eine Rente (mit Abzügen) zu beantragen. Ist es richtig, dass ich für eine dieser Altersrenten am 01.01.2004 ohne Beschäftigung gewesen sein muss ? Ich war zuletzt 1985 berufstätig, danach bekam ich 2 Kinder. 2004 war ich zwar ohne Arbeit, ich war aaber auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet sondern "einfach nur Hausfrau". Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Voraussetzung "beschäftigungslos am 01.01.2004" ist keine Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente.

Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.

Hintergrund:

Die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde für die Jahrgänge 1946 bis 1948 schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Die Versicherten ab Jahrgang 1949 können diese Rente somit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.

Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wurde für die Versicherten nicht angehoben, deren letztes Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 beendet worden ist und die am 01.01.2004 beschäftigungslos waren.

Um genau klären zu können, ob und gegebenenfalls für welche Altersrente die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

....am 07.10.2013 | 12:11
Für keine der in Betracht kommenden Renten ist das eine Anspruchsvoraussetztung (nur für die Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit) Ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente bei Ihnen erfüllt sind, erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Schadeam 07.10.2013 | 12:35
Nach Ihren Ausführungen könnten Sie nur dann mit 63 in Rente gehen, falls Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Für die Frauenrente und die Altersrente für Arbeitslose und auch für eine Erwerbsminderungsrente scheinen die Voraussetzungen eindeutig nicht erfüllt zu sein. Aber schauen Sie doch einfach in Ihre Rentenauskunft.
=//=am 09.10.2013 | 10:49
Die ARGE bzw. das Jobcenter darf ihre Kunden NICHT zur Rentenantragstellung auffordern, schon gar nicht, wenn die Altersrente noch mit Abschlag gezahlt würde. Mit Ihren Beschäftigungs-, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten dürften Sie eigentlich auf 35 Versicherungsjahre kommen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten - und ob diese jeweils erfüllt sind - stehen in jeder Rentenauskunft (nicht Renteninformation). Setzen Sie sich persönlich mit der DRV in Verbindung oder beantragen Sie eine aktuelle Rentenauskunft. Dann wissen Sie mehr.
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