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Vertrauensschutz

von Jürgen12.05.2009 | 21:43
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2 Antworten

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Hallo, gibt es z:B Vertrauensschutz für in ATZ befindliche Arbeitnehmer in Bezug auf evtl. Gesetzesänderungen? Hätte man bei finanziellen Einbußen ein Recht auf " Stornierung " der ATZ und Weiterführung des normalen Arbeitsverhältnisses?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

Wolfgang hat Recht - es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Anpassung von Altersteilzeitverträgen, wenn sich das Rentenrecht ändert. Ein Altersteilzeitvertrag ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Und mit diesem müssten Sie im Fall eines Falles dann auch verhandeln.

Vertrauensschutzregelungen gab es bisher nur in der Weise, dass für VErsciherte mit bestehendem ATZ-Vertrag bestimmte Altersgrenzen nicht angehoben wurden.

1 Antworten

Wolfgangam 12.05.2009 | 22:28
Hallo Jürgen, > Hätte man bei finanziellen Einbußen ein Recht auf " Stornierung " der ATZ und Weiterführung des normalen Arbeitsverhältnisses? Nein, ATZ ist eine rein arbeitsvertragliche Regelung. Änderungen in der Rentenversicherung (Gesetzgeber halbiert die erwartete Rente, Pech ;-) sind davon unabhängig zu sehen. Gegebenenfalls sehen ATZ-Verträge Anpassungen an gesetzliche Änderungen vor - z. B. frühestmögliches Renteneintrittsalter später, als bei ATZ-Vertrag bekannt, oder gar Wegfall einer bestimmten erwarteten Rente, die es Jahre nach Vertragsabschluss nicht mehr gibt. Vertrauensschutz besteht nur, wenn zu einem bestimmten Datum ATZ vereinbart wurde, in ein bestimmtes Rentenalter - mehr nicht. Nachzulesen in den zz. aktuellen Merkblättern über Altersrenten bei der DRV. Aber, das gilt heute - Sicherheit für morgen gibt es nicht. Frei verhandelbar mit dem Arbeitgeber ist natürlich jederzeit ein neuer Arbeits-/ATZ-Vertrag. Gruß w.
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