Hallo Jürgen,
Wolfgang hat Recht - es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Anpassung von Altersteilzeitverträgen, wenn sich das Rentenrecht ändert. Ein Altersteilzeitvertrag ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Und mit diesem müssten Sie im Fall eines Falles dann auch verhandeln.
Vertrauensschutzregelungen gab es bisher nur in der Weise, dass für VErsciherte mit bestehendem ATZ-Vertrag bestimmte Altersgrenzen nicht angehoben wurden.