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Vertrauensschutz

von Kurt20.06.2007 | 15:43
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1 Antworten

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Ich habe eine Frage zur Vertrauensschutzregelung: Und zwar erfülle ich alle Kriterien: 1. mein Arbeitsverhältnis war vor dem 1. Januar 2004 gekündigt, bin 1949 geboren, usw. Die entscheidende Frage: man muss ja in den letzen 10 Jahren vor Beginn der Rente 8 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Ich bin nun seit Mai 2004 in Luxemburg tätig; gelten diese Pflichtbeiträge auch, oder nur in Deutschland geleistete Zahlungen? Oder addieren sich die Beitragszahlungen von Luxemburg und Deutschland wie die Rentenjahre?? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihren Angaben zufolge steht der Inanspruchnahme der Altersrente wegen ALO/ATZ ab dem 60. Lebensjahr mit dann 18 % die Frage entgegen, ob zu den 8 Jahren Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn, auch Beschäftigungszeiten in Luxemburg dazu rechnen.

Handelt es sich dabei um eine dort versicherungsplichtige Tätigkeit so werden diese Zeiten für die 8 Jahre berücksichtigt. Verbindlich kann/darf das der für diese Fälle zuständige Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Rheinland Pfalz in Speyer abklären, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_57806/DRVRLP/de/Inhalt/01__Allgemein/Brosch_C3_BCren/arbeit-im-ausland-dfl,property=publicationFile.pdf/arbeit-im-ausland-dfl

MfG

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