Ihren Angaben zufolge steht der Inanspruchnahme der Altersrente wegen ALO/ATZ ab dem 60. Lebensjahr mit dann 18 % die Frage entgegen, ob zu den 8 Jahren Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn, auch Beschäftigungszeiten in Luxemburg dazu rechnen.
Handelt es sich dabei um eine dort versicherungsplichtige Tätigkeit so werden diese Zeiten für die 8 Jahre berücksichtigt. Verbindlich kann/darf das der für diese Fälle zuständige Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Rheinland Pfalz in Speyer abklären, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_57806/DRVRLP/de/Inhalt/01__Allgemein/Brosch_C3_BCren/arbeit-im-ausland-dfl,property=publicationFile.pdf/arbeit-im-ausland-dfl
MfG