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Vertrauensschutz

von Karl-Heinz20.01.2012 | 10:42
1769 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin 1951 geboren und habe im Dezember 1996 einen ATZ-Vertrag unterschrieben. Habe die ATZ aber nicht angetreten, weil mir eine hohe Abfindung abgeboten wurde. Bin dann mit einem Aufhebungssvertrag aus dem Unternehmen ausgeschieden. Gilt der Vertrauensschutz für die Rente ab 62 für langjahrig Versicherte für mich trotzdem?

5 Antworten

öhaam 20.01.2012 | 11:38
Das hätten Sie schon lange mittels V300, V240 und dem ATZ-Vertrag bei Ihrem Rententräger klären können! Hatte die Vereinabrung der ATZ am 01.01.2007 noch Gültigkeit (d.h. waren Sie da noch beschäftigt und hatten noch die Absicht die ATZ anzutreten) oder waren Sie da schon aus der Fa. ausgetreten? Wenn Sie vor dem Stichtag ausgeschieden sind bedarf es keines geschützten Vertrauens!
-am 20.01.2012 | 12:43
Der Vertrauensschutz für die Alterrente für langjährig Versicherte ab dem Alter von 62 Jahren, ist auch dann gegeben, wenn die Altersteilzeitarbeit zwar vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde, diese Altersteilzeitarbeit nach dem 31.12.2006 jedoch nicht angetreten wird (z. B. wegen vorzeitiger Entlassung).
Batrixam 20.01.2012 | 19:50
Aber eben nur, wenn der ATZ-Vertag am 01.01.2007 noch Bestand hatte. Wurde der ATZ-Vertrag direkt im Dezember 2006 noch aufgelöst, gilt die Vertrauensschutzregelung hier nicht mehr!
Aquavitam 20.01.2012 | 19:14
Wohl dem der einen Arbeitgeber hat, der eine "hohe" Abfindung zahlen kann und es auch tut.
Karl-Heinzam 21.01.2012 | 00:26
Vielen Dank für alle Antworten.
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